Hallo,
ich habe eine kurze Frage zu Anlage G beim Kleinunternehmer. Der Gewinn wird per formloser EÜR ermittelt und in Zeile 4 eingetragen, soweit klar.
Mir ist nicht so ganz klar, wofür die Zeilen 21 bis 28 da sind, denn das wird ja schon in den Anlagen N und KAP angegeben. Muss das dann hier nochmal abgetippt werden oder ist das nur nötig, wenn in den Zeilen 15 bis 20 etwas eingetragen wurde?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Frage zu Anlage G
Re: Frage zu Anlage G
Die sind nur notwendig, wenn man soviel Gewinn gemacht hat, dass man auch Gewerbesteuer zahlen muss, also Gewinn über 24.500 €.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
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Re: Frage zu Anlage G
Super, danke für deine Antwort!