Hallo, ein Freund von mir möchte sein Unternehmen (eine GmbH mit 100% Beteiligung) altersbedingt veräußern. Die Veräußerung soll spätestens im Jahr 2017 abgeschlossen sein. Der Verkaufserlös wird auf 550.000€ geschätzt, zudem
erhält er durch die Veräußerung eine Pensionszahlung in Höhe von 110.000€.
Frage:
Sollte die Veräußerung durch eine Einmalzahlung oder durch eine nach und nach anteilige Veräußerung erfolgen,
um eine möglichst hohe Steuerminderung (Einkommenssteuer) zu erlangen. Ein Freibetrag wurde bisher noch nicht in
Anspruch genommen.
Vielen Dank
Veräußerung GmbH
Re: Veräußerung GmbH
Das ist völlig egal.
Bei der vollen Veräußerung eines GmbH-Anteils ist der Veräußerungsgewinn im Jahr der Veräußerung zu versteuern, unabhängig davon wann das Geld fließt.
Bei der vollen Veräußerung eines GmbH-Anteils ist der Veräußerungsgewinn im Jahr der Veräußerung zu versteuern, unabhängig davon wann das Geld fließt.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Re: Veräußerung GmbH
Vielen Dank für die super schnelle Antwort
also bedeudet das, dass aus steuerlicher Sicht Einmalzahlung = Ratenzahlung ist?
Der Freibetrag von 9060€ kann ja so nicht in Anspruch genommen werden, da die Obergrenze von 36100€ dann weit überschritten ist.
Wäre es dann möglich zum Beispiel im Jahr 2015 10% zu veräußern und im Jahr 2016 und 2017 den Rest?
nach Teileinküfteverfahren sind das dann im Jahr 2015:
10% von 550.000€ = 55.000€
60% von 55.000€ = 33.000€
so kann der Freibetrag voll genutzt werden oder nicht?
Wie wird eigentlich die Pensionszahlung besteuert?
also bedeudet das, dass aus steuerlicher Sicht Einmalzahlung = Ratenzahlung ist?
Der Freibetrag von 9060€ kann ja so nicht in Anspruch genommen werden, da die Obergrenze von 36100€ dann weit überschritten ist.
Wäre es dann möglich zum Beispiel im Jahr 2015 10% zu veräußern und im Jahr 2016 und 2017 den Rest?
nach Teileinküfteverfahren sind das dann im Jahr 2015:
10% von 550.000€ = 55.000€
60% von 55.000€ = 33.000€
so kann der Freibetrag voll genutzt werden oder nicht?
Wie wird eigentlich die Pensionszahlung besteuert?
Re: Veräußerung GmbH
wenn man das so sehen möchte....also bedeudet das, dass aus steuerlicher Sicht Einmalzahlung = Ratenzahlung ist?
evtl. kommt noch eine Abzinsung in Frage, die aber meist nicht viel ausmacht.
kann man machen, aber wofür ?Wäre es dann möglich zum Beispiel im Jahr 2015 10% zu veräußern und im Jahr 2016 und 2017 den Rest?
nö, der wird immer hochgerechnet, so als wenn man fiktiv das Ganze auf einmal veräußert hätteso kann der Freibetrag voll genutzt werden oder nicht?
Ist das nicht auch "normaler" Veräußerungserlös, der nur einen anderen Namen bekommen hat ????
Wie wird eigentlich die Pensionszahlung besteuert?
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Re: Veräußerung GmbH
Danke für die Antwort.
die Idee war, den Freibetrag auszunutzen.kann man machen, aber wofür ?
das war auch mein GedankeIst das nicht auch "normaler" Veräußerungserlös, der nur einen anderen Namen bekommen hat ????