Unnötige Steuern vermeiden. Durch welches Konstrukt?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Evelyne
Beiträge: 3
Registriert: 30. Mär 2015, 11:18

Unnötige Steuern vermeiden. Durch welches Konstrukt?

Beitrag von Evelyne »

Hallo zusammen,

ich weiß nicht, ob dies das richtige Unterforum für mein Anliegen ist. Bitte notfalls verschieben. Danke!

Meine aktuelle Situation:
- Ich bin derzeit in Vollzeit angestellt
- Zusätzlich habe ich ein Einzelunternehmen (<17.500€ im Jahr) bei dem ich keine Steuer ausweise.
- Zu guter Letzt bin ich auch noch Geschäftsführer (bisher ohne Gehalt, um die Firma wachsen zu lassen) einer UG (haftungsbeschränkt)

Künftig wird es so sein, dass mein Vollzeit-Job wegfällt. Mein derzeitiger Arbeitgeber und auch ich möchten, dass ich weiterhin auf Rechnung ein paar Stunden pro Woche für Ihn tätig bin.
Für die UG habe ich einen Gründungszuschuss beantragt, da dies mein neuer Haupterwerb werden wird.

Nun stellt sich mir die Frage, wer die Rechnung an meinen aktuellen Arbeitgeber stellt: (Wer also den Vertrag abschließt)
- Ich mit meinem Einzelunternehmen?
- Ich über die UG, deren Geschäftsführer ich bin?

Letztendlich möchte ich das Geld für meine Dienstleistung an meinen aktuellen Arbeitgeber in der eigenen Tasche haben.
Gerne würde ich die Rechnung über die Firma stellen, da zusätzliche Einkünfte eventuell mit dem Gründungszuschuss kollidieren.

Nun ist es ja so, dass ich gewisse Steuern Zahle.
Wenn ich es über mein Einzelunternehmen mache, dann wird dies bei der Steuererklärung ja als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit mit in die Steuerlast eingerechnet und ich zahle im Grunde ganz normal Einkommenssteuer, soweit ich das verstanden habe.

Wie ist das, wenn meine Firma die Rechnung stellt?
- Zahle ich letztendlich mehr Steuern, wenn ich mir dies dann als Gehalt auszahlen lasse? (Viel?) Kommen noch weitere Sozialabgaben dazu?
- Gibt es andere Möglichkeiten, wie ich weniger Steuern bezahle und das Geld aus der Firma nehme?

Grundsätzlich geht es mir einfach darum, dass ich nicht mehr Steuern als nötig bezahle und nicht deutlich weniger in der Tasche habe, nur weil ich die Rechnung über die Firma anstatt über mein Einzelunternehmen stelle.

Die Einkünfte des Einzelunternehmens bleiben sowieso unter den 17.500€ im Jahr, sodass da keine zusätzlichen Aufwände/Kosten für Bilanzen oder so entstehen. Und für die Firma wird sowieso eine Bilanz gemacht.

Ich hoffe, ihr habt mein Anliegen verstanden und könnt mir hier einen Rat geben, ob ich dies über meine Firma oder über mein Einzelunternehmen abrechnen kann.

Vielen Dank,
Evelyne
kreissel
Beiträge: 44
Registriert: 23. Feb 2014, 16:43

Re: Unnötige Steuern vermeiden. Durch welches Konstrukt?

Beitrag von kreissel »

Hallo,

am ehesten kann man vermutlich Steuern vermeiden, indem man irgendwelche Gesellschaften oder Konstrukte auf irgendwelchen Inseln aufbaut, aber das ist dann halt schon sehr starke Grauzone. Ansonsten würde ich mir einfach einen guten Steuerberater suchen, der macht dich dann schon auf alle Tricks aufmerksam, falls notwendig.
Evelyne
Beiträge: 3
Registriert: 30. Mär 2015, 11:18

Re: Unnötige Steuern vermeiden. Durch welches Konstrukt?

Beitrag von Evelyne »

Ich habs vielleicht etwas blöd formuliert. Es gibt mir nicht um irgendwelche Tricksereien.
Ich möchte letzendlich nur wissen, ob ich deutlich mehr Steuen oder sonstige Abgaben zahle, wenn ich die Rechnungen über meine UG stelle und mir dann Gehalt auszahle, anstatt die Rechnungen über mein Einzelunternehmen zu stellen.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Unnötige Steuern vermeiden. Durch welches Konstrukt?

Beitrag von StephanM »

Für die Frage, über welchen Betrieb es läuft ist auch die Frage der Umsatzsteuer nicht unerheblich.

Wenn du für andere Unternehmen tätig wirst, wollen die möglichst aus dem was Sie bezahlen die Vorsteuer ziehen, da auf Ihre Umsätze Umsatzsteuer entfällt. Wenn du allerdings Kleinunternehmer bist, dann können die das nicht, weil du keine Umsatzsteuer ausweist. Dafür kannst du ja auch nicht die Vorsteuer deiner Einkäufe erstattet bekommen. Der Kleinunternehmer unterbricht somit die Umsatzsteuerweiterreichung an den Endkunden.


Einkommensteuerlich zahlst du mit der UG auf den Gewinn Körperschaftssteuer und musst den ausgezahlten Gewinn später bei dir persönlich noch mal bei der Einkommenteuer versteuern.
Beim Einzelunternehmen brauchst du den Überschuss nur bei deiner Einkommensteuer versteuern.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Unnötige Steuern vermeiden. Durch welches Konstrukt?

Beitrag von StephanM »

Wofür eigentlich die UG? Finanzielle Absicherung des Privatvermögens?

Was ist mit Krankenkassenbeiträgen und anderen Sozialabgaben, sowie Absicherung fürs Alter, wenn dein Vollzeitjob wegfällt? Privat versichern?
Evelyne
Beiträge: 3
Registriert: 30. Mär 2015, 11:18

Re: Unnötige Steuern vermeiden. Durch welches Konstrukt?

Beitrag von Evelyne »

Die UG ist für einen Versandhandel, deren Geschäftsführerin ich bin. Dies soll selbstverständlich getrennt von meinem Pivatvermögen behandelt werden. Später dann in eine GmbH umgewandelt werden.

Das Einzelunternehmen gibt es seit 2008, als ich mich, neben dem Studium, im Onlinemarketing selbstständig gemacht habe um mein Studium zu finanzieren.

Ich werde mich nach dem Ende meines Vollzeitjob aus nichtselbstständiger Arbeit weiterhin freiwillig gesetzlich versichern.

Wenn ich nun z.b. 3.000 Euro netto im Monat durch die geplante Consulting-Tätigkeit einnehme und dies über die UG in Rechnung stelle, dann will ich mir dies natürlich als Geschäftsführergehalt auszahlen lassen. Der Gewinn des Unternehmens soll dadurch nicht steigen. Ich muss ja dann sowieso von etwas leben.
Körperschaftssteuer dürfte dann ja nicht anfallen, aber gewisse Abgaben werde ich ja auf das Geschäftsführergehalt trotzdem haben... Da ist einfach die Überlegung, ob dies so viel mehr ist, als die Alternative mit der Rechnung über das Einzelunternehmen.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Unnötige Steuern vermeiden. Durch welches Konstrukt?

Beitrag von StephanM »

Wenn du dir den gerade eingenommenen Betrag direkt als Geschäftsführergehalt auszahlen lässt, dann wertet das Finanzamt das vermutlich als verdeckte Gewinnausschüttung.
Der Geschäftsführer muss durch einen Vertrag angestellt sein, in dem VOR einer Zahlung das Gehalt und alles weitere geregelt wird, insbesondere bei einer Ein-Personen-Kapitalgesellschaft, bei der der Gesellschafter auch Geschäftsführer ist. Sonst bist du bei einer verdeckten Gewinnausschüttung und nicht bei einer Lohnzahlung.
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