Buchhonorare geerbt - wie angeben?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Frank_Eidos
Beiträge: 4
Registriert: 17. Mär 2015, 18:35

Buchhonorare geerbt - wie angeben?

Beitrag von Frank_Eidos »

Hallo,

mein Vater war Autor und starb im vergangen Jahr, ich erhalte als Erbe seitdem ein paar Euro von seinem Verlag für Buchveröffentlichungen - in 2014 waren das 31 €.

Diese Summe gab ich in meiner diesjährigen Einkommensteuererklärung in der Anlage S Zeile 9 an, auch die Honorarabrechnungen des Verlages reichte ich mit ein.

Nun erhielt ich ein Schreiben vom Finanzamt. Das Amt teilt mir mit, das ich offensichtlich eine unternehmerische (gewerbliche, selbstständige) Tätigkeit aufgenommen habe und fordert mich auf, einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.

Das möchte ich nicht tun, denn ich bin nach oben beschriebener Konstellation nicht selbstständig, gewerblich tätig.

Ich habe zwei Fragen:

Reicht es, dem Finanzamt wie oben beschrieben zu erklären, wie ich zu den Honoraren komme und dann darum zu bitten, das Verfahren zur "Aufnahme einer gewerblichen, selbstständigen Tätigkeit" einzustellen?

Falls mir das gelingt, wo um Himmels willen gebe ich dann im nächsten Jahre die Honorarsumme ein (Anlage S ?, welche Zeile ?).

Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe!
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Buchhonorare geerbt - wie angeben?

Beitrag von StephanM »

Hi,
erst einmal ist zu unterscheiden zwischen gewerblich und selbständig/freiberuflich.
§15 EStG: Gewerblich ist ein Gewerbebetrieb: Handwerk, Einzelhandel, etc. (Anmeldung beim Gewerbeamt)
§18 EStG: Selbständig/freiberuflich ist aufgrund Ausbildung/Können : Künstler, Ärzte, Dozenten, etc. Hierzu zählt auch der Buchautor.
Die Tätigkeit, die dein Vater vorher hatte ist eine freiberufliche Tätigkeit, die du weiter fortführst, da du als Rechtsnachfolger seine Tätigkeit geerbt hast.

Das Finanzamt will einfach nur wissen, wie es dich einstufen soll, da du wahrscheinlich nur die Einkünfte angegeben hast. Das ist eine Standard-Prozedur von denen. Die wollen damit abchecken, woher die Einkünfte kommen, ob da später mehr zu erwarten ist, ob eventuell Vorauszahlungen von dir zu leisten sind, was mit der Umsatzsteuer ist,.....

Einfachste Lösung für dich:
Schreib denen in einem formlosen Brief, was los ist. Die Rechtsnachfolge von deinem verstorbene Vater und was das für Einkünfte sind. Kannst ja in dem Schreiben angeben, das die sich bei dir noch mal melden sollen, wenn sie den Fragebogen unbedingt brauchen. Dann sind die am Zug. Wenn die sich nicht wieder melden gibst du nächstes Jahr ganz normal deine Erklärung mit der Anlage S wieder ab und dann dürften dann keine weiteren Fragen kommen.
Könnte auch sein, das du eine andere Steuernummer bekommst, das liegt daran, das für dich dann eine andere Abteilung zuständig ist, das muss aber nicht unbedingt sein.

Hinweis:
Wenn du der Rechtsnachfolger bist, musst du dich auch um die noch nicht abgegebene Steuererklärungen deines Vaters kümmern, da er ja selbständige war. Dieses muss bis einschließlich dem Jahr, in dem dein Vater verstorben ist.

MfG
Frank_Eidos
Beiträge: 4
Registriert: 17. Mär 2015, 18:35

Re: Buchhonorare geerbt - wie angeben?

Beitrag von Frank_Eidos »

StephanM hat geschrieben:Hi,
erst einmal ist zu unterscheiden zwischen gewerblich und selbständig/freiberuflich.
§15 EStG: Gewerblich ist ein Gewerbebetrieb: Handwerk, Einzelhandel, etc. (Anmeldung beim Gewerbeamt)
§18 EStG: Selbständig/freiberuflich ist aufgrund Ausbildung/Können : Künstler, Ärzte, Dozenten, etc. Hierzu zählt auch der Buchautor.
Die Tätigkeit, die dein Vater vorher hatte ist eine freiberufliche Tätigkeit, die du weiter fortführst, da du als Rechtsnachfolger seine Tätigkeit geerbt hast.

Das Finanzamt will einfach nur wissen, wie es dich einstufen soll, da du wahrscheinlich nur die Einkünfte angegeben hast. Das ist eine Standard-Prozedur von denen. Die wollen damit abchecken, woher die Einkünfte kommen, ob da später mehr zu erwarten ist, ob eventuell Vorauszahlungen von dir zu leisten sind, was mit der Umsatzsteuer ist,.....

Einfachste Lösung für dich:
Schreib denen in einem formlosen Brief, was los ist. Die Rechtsnachfolge von deinem verstorbene Vater und was das für Einkünfte sind. Kannst ja in dem Schreiben angeben, das die sich bei dir noch mal melden sollen, wenn sie den Fragebogen unbedingt brauchen. Dann sind die am Zug. Wenn die sich nicht wieder melden gibst du nächstes Jahr ganz normal deine Erklärung mit der Anlage S wieder ab und dann dürften dann keine weiteren Fragen kommen.
Könnte auch sein, das du eine andere Steuernummer bekommst, das liegt daran, das für dich dann eine andere Abteilung zuständig ist, das muss aber nicht unbedingt sein.

Hinweis:
Wenn du der Rechtsnachfolger bist, musst du dich auch um die noch nicht abgegebene Steuererklärungen deines Vaters kümmern, da er ja selbständige war. Dieses muss bis einschließlich dem Jahr, in dem dein Vater verstorben ist.

MfG
Herzlichen Dank. Du hast mir sehr geholfen. So mache ich es, mal sehen, wie es ausgeht.

Viele Grüße, Frank_Eidos
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