Gewinn - Grundlage fürs Elterngeld?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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PennyLane
Beiträge: 2
Registriert: 26. Feb 2015, 15:02

Gewinn - Grundlage fürs Elterngeld?

Beitrag von PennyLane »

Liebe Leute,

ich bin ganz neu hier, da ich mich aktuell mit einem für mich unlösbaren Problem konfrontiert sehe... :?
Folgendes: Wir bekommen Mitte Mai 2015 unser erstes Kind, für das ich - als Selbständige - Elterngeld beantragen möchte. Berechnungsgrundlage ist aufgrund meiner Selbständigkeit das komplette Kalenderjahr 2014 - so weit bin ich also schon.
Jetzt zum eigentlichen Problem: Ich habe Einkünfte von 8356 Euro erzielt, und Verluste in Form von "Werbungskosten" (oder wie auch immer das bei Selbständigen heißt...) in Höhe von 2635 Euro, sodass ich auf einen Gewinn von 5721 Euro käme.
Ja, käme - wenn ich es nämlich richtig verstanden habe, berechnet sich das zukünftige Elterngeld auf Grundlage von meinem GEWINN - das heißt, ich wäre schön blöd, wenn ich meine ganzen Verluste angeben würde, da ich ja auf diese Weise meinen Gewinn erheblich mindern würde. Schlauerweise würde ich also einen Minimalbetrag für Werbungskosten abziehen (ein Fachbuch für 10 Euro oder so), damit ich unter den Freibetrag von 8354 Euro komme (schon lustig, dass ich haarscharf über der Grenze bin... :roll: )
Dann blieben mir meine gesamten Einkünfte als Gewinn erhalten, sodass dementsprechend auch Elterngeld höher ausfiele.

Sind meine Überlegungen so korrekt? Oder mache ich da irgendwo einen Denkfehler??? Ich freue mich auf viele Antworten von kompetenten Experten! :)

Ach ja, und noch eine Frage: Mein Mann möchte ebenfalls Elterngeld beantragen - meine Idee war jetzt, wir lassen unsere Einkünfte gemeinsam veranschlagen. Passt das, oder müssten wir in diesem Fall eine getrennte Veranschlagung vornehmen?

Ich bedanke mich jetzt schon für eure Hilfe!!!

LG, Katharina
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Gewinn - Grundlage fürs Elterngeld?

Beitrag von muemmel »

Sind meine Überlegungen so korrekt? Nö. Sie pushen Ihren Gewinn durch falsche Angaben, um mehr Elterngeld zu kriegen - das ist ein klassischer Fall dieses Paragraphen: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
PennyLane
Beiträge: 2
Registriert: 26. Feb 2015, 15:02

Re: Gewinn - Grundlage fürs Elterngeld?

Beitrag von PennyLane »

Danke schon mal für die Aufklärung!!
Das heißt ganz konkret, ich bin verpflichtet, ALLE Werbungskosten anzugeben - auch wenn ich davon (zumindest in steuerlicher Hinsicht) nur Vorteile habe?
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Gewinn - Grundlage fürs Elterngeld?

Beitrag von muemmel »

Das heißt ganz konkret, ich bin verpflichtet, ALLE Werbungskosten anzugeben - auch wenn ich davon (zumindest in steuerlicher Hinsicht) nur Vorteile habe? Genau so ist es - bei Bedarf können Sie das im § 4 des EStG nachlesen, wo definiert ist, wie der Betriebsgewinn zu ermitteln ist.
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