Selbständige Honorarkraft

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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madmax42
Beiträge: 1
Registriert: 3. Mär 2013, 19:59

Selbständige Honorarkraft

Beitrag von madmax42 »

Hallo,

meine Frau arbeitete 2012 bis Oktober als selbständige Honorarkraft, anschliessend wurde aus der Honorarkraft-Tätigkeit ein Minijob und es kam noch eine Anstellung als Sprachförderkraft dazu (allerdings mit der falschen Lohnsteuerklasse 6 anstatt 5).
Für die Tätigkeit als Honorarkraft würde ich für die Einkommenssteuer 2012 (wie auch im letzten Jahr) eine einfache Gewinn- und Verlustrechnung machen. Den Minijob würde ich nicht aufführen, die Angestellten-Tätigkeit ganz normal über den Einkommen-Nachweis. Kann mir jemand diese Vorgehensweise bestätigen?

Wie bekomme ich die zuviel gezahlten Steuern aufgrund der falschen Lohnsteuerklasse (6 anstatt 5) zurück?

MFG, Madmax42
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Selbständige Honorarkraft

Beitrag von schlauelia »

alles richtig, die Erstattung evtl. zuviel gezahlter Beträge ergeben sich automatisch bei der ESt-Berechnung. Allerdings sind ja die Honorareinnahmen noch nicht versteuert, so dass auch eine Nachzahlung rauskommen kann.

Aber Sie sind verpflichtet, eine Erklärung abzugeben.

Lia
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