Hallo,
meine Frau arbeitete 2012 bis Oktober als selbständige Honorarkraft, anschliessend wurde aus der Honorarkraft-Tätigkeit ein Minijob und es kam noch eine Anstellung als Sprachförderkraft dazu (allerdings mit der falschen Lohnsteuerklasse 6 anstatt 5).
Für die Tätigkeit als Honorarkraft würde ich für die Einkommenssteuer 2012 (wie auch im letzten Jahr) eine einfache Gewinn- und Verlustrechnung machen. Den Minijob würde ich nicht aufführen, die Angestellten-Tätigkeit ganz normal über den Einkommen-Nachweis. Kann mir jemand diese Vorgehensweise bestätigen?
Wie bekomme ich die zuviel gezahlten Steuern aufgrund der falschen Lohnsteuerklasse (6 anstatt 5) zurück?
MFG, Madmax42
Selbständige Honorarkraft
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Selbständige Honorarkraft
alles richtig, die Erstattung evtl. zuviel gezahlter Beträge ergeben sich automatisch bei der ESt-Berechnung. Allerdings sind ja die Honorareinnahmen noch nicht versteuert, so dass auch eine Nachzahlung rauskommen kann.
Aber Sie sind verpflichtet, eine Erklärung abzugeben.
Lia
Aber Sie sind verpflichtet, eine Erklärung abzugeben.
Lia