Ich habe eine Freundin, die war Geschäftsführer-Gesellschafterin bei einer GmbH, welche in Insolvenz gegangen ist.
Sie hat 10.000 € als Gesellschafterin vor Jahren eingezahlt.
Wann kann Sie den Verlust aus § 17 EStG geltend machen, mit Eröffnung des Inso-Verfahrens oder mit Beschlussfassung, dass das Inso-Verfahren abgeschlossen ist?
Zusätzlich hat Sie noch eine Strafe wegen Inso-Verschleppung zahlen müssen. Aber da kann man doch steuerlich nichts geltend machen?
§ 17 EStG Verlust aus Gesellschaftsanteil
Re: § 17 EStG Verlust aus Gesellschaftsanteil
Hallo,
Ansatz des Verlustes nach § 17 EstG nach ABSCHLUSS ( Im Jahr des Abschlusses ) des Insolvenzverfahrens!
Ansatz des Verlustes nach § 17 EstG nach ABSCHLUSS ( Im Jahr des Abschlusses ) des Insolvenzverfahrens!