Hallo,
Für eine Photovoltaikanlage benötige ich an meinem Wohnort nicht zwangsweise ein Gewerbe (lt. Steuerberater).
Nun möchte ich zusätzlich als freiberuflicher Dozent tätig werden. Mein Steuerberater meint nun, dass ich aus der Kombination Freiberuf und Photovoltaikanlage ein Gewerbe anmelden muss. Ist das korrekt? Oder werden beide Einkunftsarten witerhin separat betrachtet?
Gruß, Mio
Photovoltaikanlage und freiberufliche Tätigkeit= Gewerbe?
Re: Photovoltaikanlage und freiberufliche Tätigkeit= Gewerbe?
Moin,
soweit ich weiß, muss doch jede Photovoltaikanlage gewerblich angemeldet werden oder?
Komisch, dass es in deinem Ort anders ist. Ich arbeite selber auch als Freiberufler und stimme deinem Steuerberater zu, dass du jetzt alleine schon der Freiberuflichekeit wegen ein Gewerbe anmelden musst!
Ich hoffe dir weitergeholfen zu haben!
Gruß
Tobias O.
soweit ich weiß, muss doch jede Photovoltaikanlage gewerblich angemeldet werden oder?
Komisch, dass es in deinem Ort anders ist. Ich arbeite selber auch als Freiberufler und stimme deinem Steuerberater zu, dass du jetzt alleine schon der Freiberuflichekeit wegen ein Gewerbe anmelden musst!
Ich hoffe dir weitergeholfen zu haben!
Gruß
Tobias O.
Re: Photovoltaikanlage und freiberufliche Tätigkeit= Gewerbe?
Hallo,
Photovoltaikanlage ist generell Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG wenn denn der erzeugte Strom eingespeist wird. wird nur ein Teil eingespeist, so ist der Teil der eingespeist wird gewerblich.
Die Freiberufliche Tätigkeit fällt unter § 18 EStG (Katalogberufe). Wird beides in einem Betrieb gemacht, dann greift die Abfärbetheorie und alle Tätigkeiten sind dann unter § 15 EStG erzielt worden, wenn denn der Anteil der § 15 EStG erzielten Einkünfte höher als 1,25 % der Gesammteinkünfte ist. Ich würde mir für die Photovoltaikanlage eine eigene Steuernummer geben lassen und die gesondert abrechnen. Wird alles umqualifiziert, dann droht Gewerbesteuer.
Gruß
Photovoltaikanlage ist generell Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG wenn denn der erzeugte Strom eingespeist wird. wird nur ein Teil eingespeist, so ist der Teil der eingespeist wird gewerblich.
Die Freiberufliche Tätigkeit fällt unter § 18 EStG (Katalogberufe). Wird beides in einem Betrieb gemacht, dann greift die Abfärbetheorie und alle Tätigkeiten sind dann unter § 15 EStG erzielt worden, wenn denn der Anteil der § 15 EStG erzielten Einkünfte höher als 1,25 % der Gesammteinkünfte ist. Ich würde mir für die Photovoltaikanlage eine eigene Steuernummer geben lassen und die gesondert abrechnen. Wird alles umqualifiziert, dann droht Gewerbesteuer.
Gruß
Re: Photovoltaikanlage und freiberufliche Tätigkeit= Gewerbe
Das ist ganz genau so. Ein Gewerbe muss auf jeden Fall angemeldet sein.Tobi O. hat geschrieben:Moin,
soweit ich weiß, muss doch jede Photovoltaikanlage gewerblich angemeldet werden oder?
Komisch, dass es in deinem Ort anders ist. Ich arbeite selber auch als Freiberufler und stimme deinem Steuerberater zu, dass du jetzt alleine schon der Freiberuflichekeit wegen ein Gewerbe anmelden musst!
Ich hoffe dir weitergeholfen zu haben!
Gruß
Tobias O.