ICh habe mal ein paar Fragen zu der Kg und der Gmbh & Co.Kg ( geprägt, entrprägt)
BEispiel:
Die KG (Komp. werner 50%, Komm. Rolf 50%, Hebesatz 450%) erzielen Einkünfte aus der
Vermietung und der Verpachtung §21 , gewerbliche Einkünfte gemaß §15 Estg liegen nicht vor,
eine INfektion ist auch nicht erfolgt.
Die Immobilie liegt im BV der Kg.
Gewerbesteuer würde nicht anfallen, da es sich um § 21 Einkünfte handelt.
Meiner Meinung nach müssen bei Veraüßerung der Immobilie die StR im Rahmen der Est versteuert werden oder?
Wäre dieser Veräußerung gewerbesteuerplfichtig?
Alternative: Wenn die Immobilie Werner und Rolf im PV besitzen und diese an die KG vermieten.
Was wäre dann mit den StR bei Veräußerung und wie wird die Gewsteuer behandelt?
Gmbh und Co KG
Das Grundstück soll im Rahmen einer Gmbh und Co.KG genutzt werden.
Zur Frage steht, wie man es einbringen sollte.
Eine Entprägung liegt vor, wenn die Geschäftsführung durch einen Komm. ausgeübt wird,
dann wird aus dem Grundstück PV statt BV.
Nun ist meiner Fragen, warum dies der Fall ist?
KG und gmbh & Co.KG geprägt und entprägt
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