Beitragvon andi81 » 8. Mär 2011, 22:04
einkünfte aus gewerbebetrieb unterliegen einmal der gewerbesteuer und zum anderen auch der einkommensteuer. wenn der lohnsteuereinbehalt = der tatsächlichen steuerabgaben entspricht und keinerlei werbungskosten, sonderausgaben, außergewöhnliche belastungen zu einer erstattung führen, dann kann es schon sein, dass eine nachzahlung zustande kommt. die einkünfte aus gewerbebetrieb erhöhen ja das zu versteuernde einkommen auf welches der entsprechende steuersatz angewendet werden. aus der ferne ist das so schwer zu sagen, ob dies zu hoch ist oder nicht, da wir hier scheinbar von faktischen zahlen sprechen. zudem zählen auch die veranlagungsformen eine rolle. müsste man sich genauer anschauen und durchrechnen. am besten den ansatz des finanzamtes eigenständig in einen steuerrechner eingeben und berechnungsliste verleichen.