Wie selbständige Nebentätigkeit in der Forschung versteuern?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Cellschock
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Registriert: 9. Okt 2018, 15:50

Wie selbständige Nebentätigkeit in der Forschung versteuern?

Beitrag von Cellschock »

Hallo zusammen,

es geht um meine Einkommenssteuererklärung vom Jahr 2020, die ich zu meiner Schande immer noch nicht gemacht habe.

Zu dieser Zeit war ich Doktorand und war hauptberuflich an der Hochschule angestellt mit einer halben Stelle.

Nebenberuflich habe ich mir durch Projekte Geld dazuverdient, bei der ich an meiner Hochschule kleine Forschungstätigkeiten für Pharmafirmen durchgeführt habe. Es handelte sich um Machbarkeitsstudien auf etwas unkonventionelleren Anlagen. Ich würde das als selbstständige Nebentätigkeit als Wissenschaftler/Ingenieur einstufen. Der Nebenverdienst war mit meinem Arbeitgeber abgesprochen. Insgesamt habe ich damit knapp 10.000 Euro verdient.

Damals hatte ich den Firmen mehrere Rechnungen in Auftrag gestellt mit dem Vermerk, dass ich Kleinunternehmer bin und deshalb umsatzsteuerfrei.

Wie versteuere ich diese Nebentätigkeit nun am besten? Formlose Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben? Ich hatte eigentlich keine Ausgaben. Ich hatte aber gelesen, dass bei wissenschaftlicher selbstständiger Tätigkeit 614 Euro pro Jahr pauschal als Ausgaben angegeben werden dürfen? Habe ich das richtig verstanden?
(Quelle: https://www.test.de/Nebenverdienst-Die-wichtigsten-Steuertipps-1573979-0/)

Ansonsten steht da ja noch, dass man bis 410 Euro Verdienst keine Steuern zahlen muss. Das bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass ich von meinen 10.000 Euro die 410 Euro abziehen darf und nur die Differenz versteuern muss - oder doch?

Letzte Frage: Ich nutze das Programm Steuer:Start von Buhl. Wo gebe ich an, dass ich von der Umsatzsteuer befreit bin? Konnte den Punkt irgendwie nicht finden.

Danke schon mal im Voraus und viele Grüße
Marcel
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Wie selbständige Nebentätigkeit in der Forschung versteuern?

Beitrag von muemmel »

Ich hatte aber gelesen, dass bei wissenschaftlicher selbstständiger Tätigkeit 614 Euro pro Jahr pauschal als Ausgaben angegeben werden dürfen? Habe ich das richtig verstanden? Fast - bei nebenberuflicher wiss. Tätigkeit gibt es diese Pauschale. Die liegt hier aber vor, also können Sie die Pauschale nutzen.
Das bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass ich von meinen 10.000 Euro die 410 Euro abziehen darf Das bedeutet es in der Tat nicht - das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Und übrigens zieht man Freibeträge auch nicht selbst ab - das macht dann schon das Finanzamt.
es geht um meine Einkommenssteuererklärung vom Jahr 2020, die ich zu meiner Schande immer noch nicht gemacht habe. Dann wird es aber höchste Zeit - die Frist wurde zwar verlängert, aber auch die verlängerte Frist ist um. Noch geht es aber ohne Verspätungszuschlag ab. Ich habe schon mal überschlagen, was da an Steuer anfällt - wenn ich mal 2.000 Euro Bruttovergütung für die Doktorandenstelle ansetze, dürften Sie so ca. 2.600 bis 2.800 Euro an Steuer und Soli zu zahlen haben (ggf. plus Kirchensteuer).
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