Steuersatz als Beratender Betriebswirt

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
korton
Beiträge: 1
Registriert: 13. Mai 2021, 19:42

Steuersatz als Beratender Betriebswirt

Beitrag von korton »

Hi,


ich wollte heute meine Steuererklärung über das WISO Steuer Sparbuch 2021 verfassen und war etwas überrascht von meinem scheinbar anzusetzenden Steuersatz. Ich habe im vergangenen Jahr im Sommer freiberuflich als Berater (Freier Beruf beratender Betriebswirt) gearbeitet und mich dabei zwischen zwei Anstellungen finanziert.


Das Ganze lief besser als erwartet und ich habe mit meiner Arbeit knapp 10.000€ erwirtschaftet. Ich hatte Anfang und Ende des Jahres dann wieder eine Festanstellung und nicht vor meine selbststsändige Tätigkeit weiter laufen zu lassen, deswegen wollte ich in meiner Steuererklärung die Gewinnermittlung über Einnahmen-Überschuss-Rechnung ansetzen und habe meine Verdienste unter "Einkünfte" unter Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung und umsatzsteuerbefreit angeben. Vor der Eingabe hätte ich eine Erstattung von knapp 1.000€ erhalten, mit meinem selbstständigen Verdienst muss ich jetzt aber 1.800€ nachzahlen?


Mich wundert die Höhe der Nachzahlung ehrlich gesagt etwas, da ich von einem "Einstiegssteuersatz" von 14% ausgegangen war. Habe ich dabei etwas falsch angegeben, oder ist der entsprechende Steuersatz einfach so hoch?



Vielen Dank für eure Hilfe!
Severina
Beiträge: 1279
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Steuersatz als Beratender Betriebswirt

Beitrag von Severina »

Für eine belastbare Antwort müssen Sie noch verraten, wie hoch denn die Einkünfte aus den nichtselbständigen Beschäftigungen waren.

Vermutlich sitzen Sie dem weit verbreiteten Irrtum auf, dass der Grundfreibetrag nur auf die Gewinneinkünfte entfällt. Tatsächlich werden immer alle Einkünfte aus allen Einkunftsarten zusammengerechnet und insgesamt mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Die Lohnsteuer stellt eine Vorauszahlung auf die sich ergebende Einkommensteuer dar, und in die Lohnsteuertabellen ist der Grundfreibetrag bereits eingearbeitet.

Wenn Sie in der Zeit zwischen den Anstellungen ALG bezogen gaben, ist auch dieses in der Steuererklärung bei den Lohnersatzleistungen anzugeben, da es dem Progrssionsvorbehalt unterliegt.
reckoner
Beiträge: 1034
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Steuersatz als Beratender Betriebswirt

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Mich wundert die Höhe der Nachzahlung ehrlich gesagt etwas, da ich von einem "Einstiegssteuersatz" von 14% ausgegangen war.
Mich eigentlich nicht. Wie kommst du auf 14%?

Offenbar kommt es bei dir zu einem Grenzsteuersatz von ca. 25% (den gibt es schon bei gut 17.000 Euro zvE), und das ergibt dann eine entsprechende Belastung des bisher komplett unversteuerten Einkommens aus der Selbstständigkeit.

Stefan
Antworten