Anlage L ausfüllen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Moritz3000
Beiträge: 1
Registriert: 28. Feb 2021, 10:05

Anlage L ausfüllen

Beitrag von Moritz3000 »

Hallo
Ich muss dieses Jahr zum ersten mal die Anlage L ausfüllen da ich seit 2020 Agrarförderungen bekomme in Höhe von ca 500 Euro.

Ich bewirtschafte 2,8 ha meiner Mutter die ich gepachtet habe von Ihr.

Wie muss ich die Anlage L ausfüllen ?

Welche Gewinnermittlungsart muss ich auswählen?

Danke im voraus
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Anlage L ausfüllen

Beitrag von Severina »

Die Gewinnermittlungsart können Sie sich aussuchen - bei 2,8 ha bietet sich die Gewinnermittlung nach § 13a an - allerdings haben Sie dann immer einen Gewinn, wenn sich tatsächlich Verlust ergeben, könnten Sie die nicht geltend machen.

Wenn Sie nicht 13 a wählen, müssen Sie eine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen (Anlage EÜR ist Pflicht) und das Ergebnis in die Anlage L übertragen.

Wenn Sie 13a wählen, müssen Sie die Anlage 13a und Anlage AV zu 13a ausfüllen und auch wieder den sich ergebenden Gewinn in die Anlage L eintragen.

Sie müssen überlegen, ob Sie das Regelwirtschaftsjahr für Land- und Forstwirte (01.07.-30.06.) oder - was seit kurzem möglich ist - das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr anwenden.

Im ersten Fall versteuern Sie jeweils 1/2 des Wirtschaftsjahresgewinns im Kalenderjahr (2020 würden Sie also 1/2 des Gewinns 19/20 und 1/2 des Gewinns 20/21 versteuern).
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