Hallo,
ich habe mal eine Frage und hoffe, jemand hier kann mir Auskunft geben.
Ich bin 2005 nach Spanien ausgewandert, in D war ich selbsständig.
Das dt. FA hatte meine damalige spanische Adresse. Nun bin ich aber nach 2 Jahren umgezogen, das FA hat an die alte Adresse geschrieben und mich aufgefordert, die Einkommenssteuererklärung für 2004 und 2005 abzugeben. Die Post hat mich nicht erreichen können.
Nun hat das FA eine Steuerschätzung durchgeführt, einen Titel gegen mich erwirkt und will jetzt über das spanische FA die Streuerschulden eintrieben.
Ich bin ja gerne bereit zu zahlen, allerdings war ich 2005 gar nicht in D mehr tätig und dafür sol ich nun einige tausend Euro plus Zinsen etc. bezahlen.
Weiss Jemand, ob man trotz vollstreckbaren Titels des FA gegen mich da noch was machen kann?
Vielen Dank
Arabella
Steuerschätzung durch FA
Re: Steuerschätzung durch FA
ja, wenn möglich, noch eine Steuererklärung für die Jahre abgeben.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.