Anlage EÜR - Entnahme

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Georg70374
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Registriert: 18. Aug 2019, 22:39

Anlage EÜR - Entnahme

Beitrag von Georg70374 »

Guten Tag,
ich verwalte nebenberufliche eine kleine Wohnungsgeigentümergemeinschaft, in der ich auch selbst wohne. Ich bekomme hier ein kleines Verwalterhonorar (1200 EUR/Jahr). Das FA verlangt von mir, dass ich die Anlage EÜR ausfülle. Bei "7 - Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG" bin ich mir gerade nicht sicher, was ich eintragen soll. Ich trenne nicht zwischen Betrieb und privat. ich bekomme monatlich mein Verwalterhonorar auf mein privates Konto überwiesen. Betriebsausgaben bezahle ich ebenfalls von meinem privaten Konto. Ich entnehmen also gewissermaßen laufend meinen Gewinn. Heißt das, dass ich bei "Entnahme" die Höhe meines bei der EÜR ermittelten Einnahmenüberschusses angeben muss?

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen? Danke schon mal dafür!
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