Verlustige Geschäftsgründungsanbahnung abzugsfähig?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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BenjaminFischerDUS
Beiträge: 6
Registriert: 21. Jan 2020, 15:41

Verlustige Geschäftsgründungsanbahnung abzugsfähig?

Beitrag von BenjaminFischerDUS »

Liebes Forum,

da ich meine Frage so nicht finden konnte, möchte ich gerne ein neues Thema dazu eröffnen.

Folgender Sachverhalt:
Ich war fest angestellt und habe ein Sabbatical (=unbezahlte Auszeit) genommen, um an einer neuen Geschäftsidee zu arbeiten. Dies habe ich ein knappes Jahr gemacht und dann festgestellt, dass ich die Geschäftsidee nicht weiter verfolgen möchte. Insgesamt für die Erarbeitung der Geschäftsidee Kosten entstanden, die ich gerne auf mein Einkommen als Angestellter anrechnen lassen möchte. Mein Einkommen wurde während der gesamten Zeit weitergezahlt (eben nur reduziert, weil auf Arbeits- und Sabbaticalphase verteilt), d.h. ich war auch zu jeder Zeit angestellt. Meine Arbeit an der Geschäftsidee lässt sich aus meiner Sicht ausreichend konkret nachweisen, z.B. über IHK-Gespräche zu meinem Business Plan, Pitch-Events und weitere Fachmessen. Die daraus entstandenen Kosten (Tickets, Fahrtkosten, Arbeitszimmer) würde ich gerne steuerlich ansetzen, da ich über mein Angestelltenverhältnis steuern zahlen musste.

Meine Frage:
Worunter können diese Kosten angesetzt werden? Ich habe gelesen, dass grundsätzlich Kosten auch für Gründungsvorhaben von der Steuer abgesetzt werden können, selbst wenn es am Ende nie zu einer Gründung kommt. In meiner Steuersoftware habe ich die Kategorie "Einkünfte aus selbstständigen Tätigkeiten" gefunden, dort kann ich den Gewinn ermitteln. Da ich keinerlei Umsätze hatte, handelt es sich um Verluste, die sich aus den Kosten ergeben. Jedoch haben diese Angaben laut meiner Steuersoftware keinerlei Auswirkungen auf meine Steuerlast (bzw. Rückzahlungen), weshalb ich vermute, dass ich noch nicht den richtigen Aspekt für deren Angabe gefunden habe.

Weitere Frage:
Leider bin ich wohl etwas spät dran. Es handelt sich um die Steuererklärung 2018. Normalerweise bin ich nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben und kann meines Wissens nach dies somit für 4 Kalenderjahre freiwillig tun. Verändert sich dieser Sachverhalt mit dieser Nebentätigkeit? Auch ohne Umsätze? Müsste ich hier fürchten, dass mich das Finanzamt abmahnt?

Über jede Art von Hinweisen wäre ich sehr dankbar. Auch falls jemand einen Steuerberater kennen sollte, der mir schnell und einfach Abhilfe schaffen könnte (soweit ich weiß, darf ich auf jeden Fall bis Ende Februar fristgerecht abgeben, wenn das mit Unterstützung eines Steuerberaters geschieht).

Vielen Dank vorab!
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