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Änderung des Grundlagensteuerbescheides

Verfasst: 7. Feb 2020, 09:16
von frase
Hallo in die Runde der Fachleute,

ich habe mit folgendem Problem zu kämpfen.

Bin seit fast 20 Jahren Mitglied in einer atypischen Verlusstzuweisungsgesellschaft (Immobilienbasis).

Ich mache natürlich jedes Jahr meine Einkommenssteuererklärung und gebe die mir zur Verfügung gestellten Angaben der Gesellschft weiter.

Da die Gesellschaft aber einem anderen Finanzamt untersteht, wird hier um einige Jahre später ein Grundlagenbescheid erlassen, der dann meinen EStB auch abändert.

Nun ist aber dieser Grundlagenbescheid erneut geändert worden und zwar nicht nur für ein Jahr sondern für 5 Jahre (2008-2013)

Ich habe zwei Fragen dazu: 1. Wie oft kann ein Betriebsstättenfinanzamt den Bescheid (Feststellungsbescheid) ändern?

2. Gibt es eine Frist/Zeitraum, der dann eine Änderung meines EStB hindert?

Noch als Ergänzung: Meine Angaben wurden durch die ersten Grundlagenbescheide deutlich abgewandelt/höhere Verlusste ausgewiesen.
Jetzt hat der Bescheid fast die gleichen Verlusste, wie in meinen ersten Angaben. Ich selber kann gegen den Grundlagenbescheid nicht vorgehen, das habe ich schon erfahren. Es ist echt blöd, wenn man hier so im UNGEWISSEN leben muss. Auch die Zeiträume finde ich vollkommen unangemessen.
Bescheide werden in 2020 für die Jahre 08-13 nachträglich zum zweiten mal geändert und ich habe immer noch keine Endgültigkeit!

Für euere fachmännische Einschatzung wäre ich sehr dankbar,

VG frase

Re: Änderung des Grundlagensteuerbescheides

Verfasst: 7. Feb 2020, 09:29
von taxpert
frase hat geschrieben: 1. Wie oft kann ein Betriebsstättenfinanzamt den Bescheid (Feststellungsbescheid) ändern?
Da gibt es keine Begrenzung in der Anzahl! Für Ihren ESt-Bescheid übrigens auch nicht! Es muss nur jedes Mal eine Änderungsvorschrift nach §§129, 164, 165, 172ff AO vorliegen und noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten sein!
frase hat geschrieben: 2. Gibt es eine Frist/Zeitraum, der dann eine Änderung meines EStB hindert?
Ja, der Grundlagenbescheid muss innerhalb von zwei Jahren nach Erlass ausgewertet werden, §171 Abs.10 AO!

taxpert

Re: Änderung des Grundlagensteuerbescheides

Verfasst: 7. Feb 2020, 09:48
von Tom998
...ich habe mit folgendem Problem zu kämpfen. Bin seit fast 20 Jahren Mitglied in einer atypischen Verlusstzuweisungsgesellschaft (Immobilienbasis)...Es ist echt blöd, wenn man hier so im UNGEWISSEN leben muss. Auch die Zeiträume finde ich vollkommen unangemessen.
Niemand hat Sie dazu genötigt, sich an einem Steuersparmodell, das bekanntermaßen genau die Folgen hervorruft, über die Sie hier lamentieren, zu beteiligen.
Nun ist aber dieser Grundlagenbescheid erneut geändert worden und zwar nicht nur für ein Jahr sondern für 5 Jahre (2008-2013)
Das ist doch noch recht zeitnah. Betriebsprüfung, Einspruchsverfahren Klageverfahren....das kann sich gerne mal über zehn Jahre hinziehen.

Re: Änderung des Grundlagensteuerbescheides

Verfasst: 7. Feb 2020, 10:55
von frase
Danke taxpert für die sachliche Auskunft.

Die neuen Feststellungsbescheide liegen meinem FA wohl erst seit 2019 vor.

VG frase

Re: Änderung des Grundlagensteuerbescheides

Verfasst: 9. Feb 2020, 18:06
von frase
Noch eine Nachfrage, woran erkenne ich, wann der Grundlagenbescheid ergangen ist?

VG frase