Hallo
Ich muss dieses Jahr zum ersten mal die Anlage L ausfüllen da ich seit 2020 Agrarförderungen bekomme in Höhe von ca 500 Euro.
Ich bewirtschafte 2,8 ha meiner Mutter die ich gepachtet habe von Ihr.
Wie muss ich die Anlage L ausfüllen ?
Welche Gewinnermittlungsart muss ich auswählen?
Danke im voraus
Anlage L ausfüllen
Re: Anlage L ausfüllen
Die Gewinnermittlungsart können Sie sich aussuchen - bei 2,8 ha bietet sich die Gewinnermittlung nach § 13a an - allerdings haben Sie dann immer einen Gewinn, wenn sich tatsächlich Verlust ergeben, könnten Sie die nicht geltend machen.
Wenn Sie nicht 13 a wählen, müssen Sie eine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen (Anlage EÜR ist Pflicht) und das Ergebnis in die Anlage L übertragen.
Wenn Sie 13a wählen, müssen Sie die Anlage 13a und Anlage AV zu 13a ausfüllen und auch wieder den sich ergebenden Gewinn in die Anlage L eintragen.
Sie müssen überlegen, ob Sie das Regelwirtschaftsjahr für Land- und Forstwirte (01.07.-30.06.) oder - was seit kurzem möglich ist - das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr anwenden.
Im ersten Fall versteuern Sie jeweils 1/2 des Wirtschaftsjahresgewinns im Kalenderjahr (2020 würden Sie also 1/2 des Gewinns 19/20 und 1/2 des Gewinns 20/21 versteuern).
Wenn Sie nicht 13 a wählen, müssen Sie eine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen (Anlage EÜR ist Pflicht) und das Ergebnis in die Anlage L übertragen.
Wenn Sie 13a wählen, müssen Sie die Anlage 13a und Anlage AV zu 13a ausfüllen und auch wieder den sich ergebenden Gewinn in die Anlage L eintragen.
Sie müssen überlegen, ob Sie das Regelwirtschaftsjahr für Land- und Forstwirte (01.07.-30.06.) oder - was seit kurzem möglich ist - das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr anwenden.
Im ersten Fall versteuern Sie jeweils 1/2 des Wirtschaftsjahresgewinns im Kalenderjahr (2020 würden Sie also 1/2 des Gewinns 19/20 und 1/2 des Gewinns 20/21 versteuern).