Spekulationssteuer

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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MarioQuentinDe
Beiträge: 2
Registriert: 28. Okt 2018, 10:38

Spekulationssteuer

Beitrag von MarioQuentinDe »

Hallo zusammen,
ich bin ganz neu im Forum und habe auch schon direkt meine erste Frage zu einem ´´Steuerthema´´ dass da wäre Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf.

Folgender Sachverhalt:
Rohbau gekauft 01.04.2017 - nach Fertigstellung Einzug am 01.06.2018 - bis heute in Eigennutzung. Nun soll die Immobilie gewinnbringend veräußert werden.
Kann ich diese jetzt z.b. noch in 2018 veräußern oder fallen dann die besagten Steuern an oder entfallen diese da ausschließlich in Eigennutzung?

Ich bin schon mehrfach auf div. Gesetze und Äußerungen gestoßen bei denen ich mir nicht ganz sicher bin ob und wie diese bei oben stehendem Sachverhalt anzuwenden sind.

EStG
§ 23 Private Veräußerungsgeschäfte Abs. 1 (1)
(1) 1Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind
1.
Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. 2Gebäude und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt entsprechend für Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie für Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume. 3Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;

Andere Texte geben wiederum folgendes her:
Wenn Sie Ihre Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorherigen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben, entfällt die Spekulationssteuer. Dabei gelten auch angefangene Kalenderjahre. Wenn Sie also ein Haus im Dezember 2016 gekauft und bezogen haben, können Sie es bereits ab Januar 2018 wieder veräußern. Zu dieser Eigennutzung zählt auch, wenn Ihre Kinder, für die Sie noch Kindergeld erhalten, die Immobilie bewohnen.

Ich bedanke mich bereits im Voraus für eure Unterstützung

Gruss Quentin
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Spekulationssteuer

Beitrag von schlauelia »

wenn alles richtig dargestellt wurde, dürfte keine ESt anfallen ( Spekulationssteuer gibt es nicht!) Sind Sie tatsächlich 2018 eingezogen und wohnen auch nachweisbar dort?

Aber: heute trennt man sich doch nicht von Eigentum Grund und Boden ohne Not: was wollen Sie mit dem Gewinn machen? Zinsen gibt es nicht und Kauf neu macht mE keinen Sinn. Ist aber meine persönliche Meinung!
MarioQuentinDe
Beiträge: 2
Registriert: 28. Okt 2018, 10:38

Re: Spekulationssteuer

Beitrag von MarioQuentinDe »

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Richtig seit 01.06.18 eingezogen und entsprechend gemeldet. Naja wenn man entsprechend Gewinn durch den Verkauf erwirtschaften kann? Warum dann nicht neu Bauen mit entsprechend mehr EK um bessere Zinsen zu bekommen? Mir würden da viele Gründe einfallen :)
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Spekulationssteuer

Beitrag von schlauelia »

ok - war auch nur ein Denkansatz!

Und tatsächlich Gewinn bei Verkauf jetzt? Schreiben Sie mal, wenn es durchgezogen ist!

Lia
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