Verlustvortrag Masterstudium

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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tulrich
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Verlustvortrag Masterstudium

Beitrag von tulrich »

Guten Tag,

ich habe nun schon einige Beiträge hier im Forum zu dem Thema Verlustvortrag gelesen, mir fällt es bei einigen Themen jedoch schwer diese zu verstehen. Daher würde ich gerne meine Situation kurz schildern und eventuell kann jemand mit Ahnung eine Einschätzung abgeben:

Bachelorstudium von Mitte 2010 - Mitte 2013
Masterstudium Mitte 2013 - Januar 2017
Februar 2017: Berufseinstieg (Monatlich ca. 650€ Lohnsteuer + Kirche +Soli)

Während meines Masters habe ich in 2014 insgesamt 5 Monate als Werkstudent gearbeitet. Die Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr gibt ein Bruttolohn von 3898€ aus, wobei keine Lohnsteuer, Soli oder Kirchensteuer bezahlt wurde (alle werden mit 0,00 angegeben). Wird dieses Einkommen gegen Werbungskosten gerechnet oder nicht? (Schließlich wurde keine Steuer bezahlt).

In diesem Jahr habe ich auch ein Auslandssemester absolviert (September 2014 - Februar 2015). Die Verpflegungspauschale wird zunächst nur für 3 Monate bezahlt, richtig? Wie sieht es aus, wenn ich zwischendrin einmal zu hause war (Weihnachten)? Fangen dann wieder 3 Monate an, oder wie wird das behandelt? Werden die Werbungskosten direkt mit dem Einkommen aus der Werkstudententätigkeit verrechnet? Ist es folglich richtig, dass ein Verlustvortrag in 2015 übertragen werden kann solange die Werbungskosten größer als 3898 sind?

Ende 2015 habe ich unbezahltes Praktikum (3 Monate) absolviert und Anfang 2016 ein anderes, für das ich monatlich 1000 Brutto erhalten habe (ebenfalls 3 Monate). Werden hier die Werbungskosten des unbezahlten Praktikums (und alles andere von vorher, was über das Einkommen hinweg ging) mit dem Lohn von dem Praktikum Anfang 2016 verrechnet?

Im Voraus vielen Dank für die Hilfe!

tulrich
muemmel
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Re: Verlustvortrag Masterstudium

Beitrag von muemmel »

Wird dieses Einkommen gegen Werbungskosten gerechnet oder nicht? (Schließlich wurde keine Steuer bezahlt). Wird es.

Werden die Werbungskosten direkt mit dem Einkommen aus der Werkstudententätigkeit verrechnet? Ist es folglich richtig, dass ein Verlustvortrag in 2015 übertragen werden kann solange die Werbungskosten größer als 3898 sind? Ja.

Werden hier die Werbungskosten des unbezahlten Praktikums (und alles andere von vorher, was über das Einkommen hinweg ging) mit dem Lohn von dem Praktikum Anfang 2016 verrechnet? Natürlich, wobei erstmal 1.000 Euro WK-Pauschale abzuziehen sind - danach wird dann der vorgetragene Verlust abgezogen.

Bei Ihnen empfiehlt sich übrigens generell eine Steuererklärung - schon wegen der als Sonderausgabe absetzbaren Kirchensteuer.
tulrich
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Re: Verlustvortrag Masterstudium

Beitrag von tulrich »

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Was meinen Sie mit 1000 WK-Pauschale? Ist das alles weitere, was über die Werbungskosten für das Praktikum (Fahrtweg, Verpflegungspauschale usw.) hinaus geht? Für welche Aufwendungen setzt man die 1000€ an?

Können Sie was zu den Verpflegungspauschalen im Ausland sagen? Gibt es eine Situation, in der die 3 Monatsfrist von neuem beginnt, sodass ich für die vollen 6 Monate die Pauschale ansetzen kann? Gibt es für das Inland auch ein Verpflegungsmehraufwand, wenn man 8h für die Uni arbeitet?

Können Heimfahrten während eines Praktikums mit der Kilometerpauschale angesetzt werden? Nur die einfache Fahrt oder vollständig?

Bitte entschuldigen sie die vielen Fragen, ich bin sehr unwissend in diesem Bereich.
muemmel
Beiträge: 4833
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag Masterstudium

Beitrag von muemmel »

Für welche Aufwendungen setzt man die 1000€ an? Für gar keine - offenbar ist Ihnen der Sinn einer Pauschale nicht bekannt. Arbeitnehmereinkommen wird jährlich um 1.000 Euro WK-Pauschale bereinigt. Und die setzt man nicht an - das Finanzamt weiß ganz von allein, daß es die gibt, und setzt sie an, sofern man keine höheren Kosten nachweist.
tulrich
Beiträge: 10
Registriert: 24. Sep 2017, 14:15

Re: Verlustvortrag Masterstudium

Beitrag von tulrich »

Vielen Dank für die Antwort, ich wusste tatsächlich nicht, dass das Finanzamt von sich aus Pauschalen abzieht, welche man nicht angegeben hat.

Es sind noch zwei Fragen aufgetaucht:
1. Muss ein Erasmus-Stipendium (220€ pro Monat für das 6-monatige Auslandssemester) angegeben werden und wird der Betrag als Einkommen gewertet, sodass er den Verlustvortrag "auffrisst" bzw. garnicht erst entstehen lässt?
2. Muss ein Deutschlandstipendium angegeben werden (300€ pro Monat) über eine Dauer von 18 Monaten? Selbe Fragen wie oben: Erfolgt eine Verrechnung mit den Ausgaben?

Die beiden Stipendien liefen teilweise parallel, hat das eine Auswirkung?
reckoner
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Re: Verlustvortrag Masterstudium

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Wie sieht es aus, wenn ich zwischendrin einmal zu hause war (Weihnachten)? Fangen dann wieder 3 Monate an, ...
Nein, es ist ja die gleiche Arbeitsstelle.
Gibt es eine Situation, in der die 3 Monatsfrist von neuem beginnt, sodass ich für die vollen 6 Monate die Pauschale ansetzen kann?
Beispielsweise wenn du an unterschiedlichen Orten arbeitest.
Gibt es für das Inland auch ein Verpflegungsmehraufwand, wenn man 8h für die Uni arbeitet?
Ja, wenn es nicht der Hauptarbeitsplatz* war.

* bei dir wohl die Uni
Können Heimfahrten während eines Praktikums mit der Kilometerpauschale angesetzt werden? Nur die einfache Fahrt oder vollständig?
Ja, und vollständig.

Zu den Stipendien: Natürlich sind die gegenzurechnen.

Stefan
tulrich
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Re: Verlustvortrag Masterstudium

Beitrag von tulrich »

reckoner hat geschrieben:Hallo,

[...]

Zu den Stipendien: Natürlich sind die gegenzurechnen.

Stefan
Hallo und Danke für die Beantwortung der Fragen!

Ich frage mit den Stipendien, weil 450€-Jobs meinem Verständnis nach nicht anzugeben sind bzw. nicht als Einkommen gewertet werden (die Aussage ist doch richtig oder?). Ich dachte, dass Stipendien uU daher auch so behandelt werden. Das ganze wirft meine bisherige Rechnung natürlich sehr durcheinander :-/
reckoner
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Re: Verlustvortrag Masterstudium

Beitrag von reckoner »

Hallo,

sind sie denn pauschal versteuert worden? Wie wurde denn überhaupt abgerechnet?

Ich kenne es jedenfalls so, dass Stipendien steuerfrei gezahlt werden (quasi als Zuschuss zu den Kosten - und dann kann man die Kosten selber sicher nicht auch noch absetzen, man hat sie ja selber gar nicht getragen).

Stefan
tulrich
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Re: Verlustvortrag Masterstudium

Beitrag von tulrich »

reckoner hat geschrieben:Hallo,

sind sie denn pauschal versteuert worden? Wie wurde denn überhaupt abgerechnet?

Ich kenne es jedenfalls so, dass Stipendien steuerfrei gezahlt werden (quasi als Zuschuss zu den Kosten - und dann kann man die Kosten selber sicher nicht auch noch absetzen, man hat sie ja selber gar nicht getragen).

Stefan
Ich habe dazu keine Abrechnungen bekommen, Steuern habe ich allerdings nicht gezahlt. Was für ein Kriterium wäre dabei relevant, ob es verrechnet wird oder nicht? Kann ich das bei meinem zuständigen Finanzamt erfragen oder wie sollte ich am besten vorgehen?
reckoner
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Re: Verlustvortrag Masterstudium

Beitrag von reckoner »

Hallo,

nochmal etwas zu dem 450-Euro-Job, auch Minijob genannt.
Die sind nur dann nicht anzugeben, wenn sie vom Arbeitgeber (bzw. bei dir vom Sponsor) pauschal versteuert worden sind. Darüber solltest du aber informiert worden sein (weil: man darf u.U. nicht mehrere Minijobs nebeneinander haben - zufällig trifft das bei dir ja sogar zu, die Stipendien haben sich ja überschnitten).
Gerade bei Studenten wird aber gerne auch auf Steuerkarte abgerechnet, wird dann etwas günstiger. Aber dann hättest du eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen müssen, ist also auch eher unwahrscheinlich.

Ich bin weiterhin der Meinung, dass es nicht als (Mini)Job abgerechnet wurde sondern als reines Stipendium, und daher- nur - die Werbungskosten mindert. Ganz sicher kannst du gehen, indem du den Sponsor fragst.
Was für ein Kriterium wäre dabei relevant, ob es verrechnet wird oder nicht?
Grundsätzlich müssen Werbungskosten privat getragen worden sein. Wenn beispielsweise ein Arbeitgeber etwas zu den Kosten für Kleidung oder die Fahrten zum Arbeitsplatz hinzugibt (steuerfrei), dann sind diese Zuschüsse bei den Werbungskosten gegenzurechnen.
Und ein Stipendium sehe ich da sehr ähnlich.

Imho wäre es ungerecht, wenn jemand beispielsweise seine kompletten Kosten ersetzt bekommen würde, dann aber noch zusätzlich diese Kosten von der Steuer absetzen dürfte.
Kann ich das bei meinem zuständigen Finanzamt erfragen oder wie sollte ich am besten vorgehen?
Ja, könntest du tun. Solche relativ einfachen Fragen beantworten die meisten Finanzämter meiner Erfahrung nach auch, sogar gratis.

Stefan

PS: Alles nur meine persönliche Einschätzung, ohne Gewähr.
tulrich
Beiträge: 10
Registriert: 24. Sep 2017, 14:15

Re: Verlustvortrag Masterstudium

Beitrag von tulrich »

reckoner hat geschrieben:Hallo,

PS: Alles nur meine persönliche Einschätzung, ohne Gewähr.
Nach Ihrer persönlichen Einschätzung würde es auch nichts ändern, wenn das Stipendium beim "Geber" pauschal versteuert wird, oder wäre das Stipendium dann nicht als Einkommen anzurechnen? Ich habe das jetzt einmal nachgefragt, um etwas mehr Informationen zu erhalten. Ich hoffe, dass ich morgen direkt eine Antwort erhalte und könnte diese dann hier einstellen.
reckoner
Beiträge: 1034
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Verlustvortrag Masterstudium

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Nach Ihrer persönlichen Einschätzung würde es auch nichts ändern, wenn das Stipendium beim "Geber" pauschal versteuert wird,
Doch, natürlich würde das etwas ändern, dann wäre es nämlich bereits abschließend versteuerter Lohn.
In dem Fall würde ich aber bezweifeln, dass man dann noch bezüglich dieses Jobs Werbungskosten* absetzen kann.

Man muss sich halt entscheiden (vorher, jetzt geht das nicht mehr) was man will:
- richtiger Job auf Steuerkarte: steuerpflichtig, aber Werbungskosten sind absetzbar
- pauschal versteuerter Minijob: Steuer erledigt, daher auch keine Werbungskosten*
- gar keinen Job: Zahlung zählt als Kostenersatz und mindert die Werbungskosten*

*damit sind Kosten gemeint die direkt aus dem Job resultieren, etwa Fahrtkosten oder Verpflegungsaufwand - nicht hingegen Kosten die durch das Studium begründet sind, etwa Studiengebühren oder Bücher, Letztere sind in jedem Fall Werbungskosten (sofern es nicht die Erstausbildung war, natürlich)

Nochmal, ich gehe ziemlich stark davon aus, dass es nicht als Minijob abgerechnet wurde, imho ist das auch gar nicht zulässig (das Stipendium kam doch von dritter Seite, richtig?). Leider hast du aber damit angefangen.

Stefan
tulrich
Beiträge: 10
Registriert: 24. Sep 2017, 14:15

Re: Verlustvortrag Masterstudium

Beitrag von tulrich »

reckoner hat geschrieben:Hallo,
[...]
Nochmal, ich gehe ziemlich stark davon aus, dass es nicht als Minijob abgerechnet wurde, imho ist das auch gar nicht zulässig (das Stipendium kam doch von dritter Seite, richtig?). Leider hast du aber damit angefangen.

Stefan

Hallo,
ich meinte nicht, dass das Stipendium als Mini-Job abgerechnet wird, sondern frage mich, ob es analog zu einem Mini-Job behandelt wird. Ich habe die folgende (nicht sehr konkrete) Antwort erhalten bzw. Information gefunden:

"Das Deutschlandstipendium wurde so ausgestaltet, dass es sich bei den Deutschlandstipendien in der Regel nicht um steuer- oder sozialabgabenpflichtiges Einkommen handelt. Ausnahmen können sich ergeben, wenn eine private Hochschule staatlich anerkannt, aber nicht gemeinnützig ist."

Der Satz mit den Ausnahmen sollte bei mir nicht zutreffen. Bedeutet das nun, dass ich es angeben muss? Bitte entschuldigen Sie die erneute Nachfrage, mir ist die ganze Thematik leider nicht sehr vertraut.
reckoner
Beiträge: 1034
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Verlustvortrag Masterstudium

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Bedeutet das nun, dass ich es angeben muss?
Vielleicht verstehst du mich etwas falsch.
Ich meine, du musst es nicht angeben, sondern nur bei den Werbungskosten gegenrechnen. Und zwar weil du imho keine Kosten absetzen kannst die du nicht selber getragen hast.
Nochmal ein einfaches Beispiel: Einige Hochschulen verlangen ja Studiengebühren. Wenn du nun jemand findest der diese Gebühr für dich übernimmt (etwa die Uni selber aufgrund einer Sozialklausel), dann musst du diese Einnahme nicht versteuern. Gleichzeitig darfst du dann aber auch die Gebühr nicht absetzen, du hast sie ja gar nicht selbst getragen.
ob es analog zu einem Mini-Job behandelt wird.
Was meinst du mit "analog"? Wie gesagt wird ein Minijob versteuert, und dann müsste das bei deinen Stipendien ja auch so sein; das willst aber natürlich nicht. Und weiter kann man bezüglich eines Minijobs keine Werbungskosten absetzen; auch das willst du nicht.
Fazit: Der Vergleich mit einem Minijob ist absolut nicht zielführend.
Und wenn du aus dem Beispiel Minijob nur ableiten willst, dass Einkünfte unter 450 Euro grundsätzlich nicht (nirgendwo) anzugeben sind dann ist das einfach nur falsch.

Stefan
tulrich
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Re: Verlustvortrag Masterstudium

Beitrag von tulrich »

reckoner hat geschrieben:Hallo,
Bedeutet das nun, dass ich es angeben muss?
Vielleicht verstehst du mich etwas falsch.
Ich meine, du musst es nicht angeben, sondern nur bei den Werbungskosten gegenrechnen. Und zwar weil du imho keine Kosten absetzen kannst die du nicht selber getragen hast.
Nochmal ein einfaches Beispiel: Einige Hochschulen verlangen ja Studiengebühren. Wenn du nun jemand findest der diese Gebühr für dich übernimmt (etwa die Uni selber aufgrund einer Sozialklausel), dann musst du diese Einnahme nicht versteuern. Gleichzeitig darfst du dann aber auch die Gebühr nicht absetzen, du hast sie ja gar nicht selbst getragen.
ob es analog zu einem Mini-Job behandelt wird.
Was meinst du mit "analog"? Wie gesagt wird ein Minijob versteuert, und dann müsste das bei deinen Stipendien ja auch so sein; das willst aber natürlich nicht. Und weiter kann man bezüglich eines Minijobs keine Werbungskosten absetzen; auch das willst du nicht.
Fazit: Der Vergleich mit einem Minijob ist absolut nicht zielführend.
Und wenn du aus dem Beispiel Minijob nur ableiten willst, dass Einkünfte unter 450 Euro grundsätzlich nicht (nirgendwo) anzugeben sind dann ist das einfach nur falsch.

Stefan
Hallo,

ihr Beitrag hat noch einmal viele Unklarheiten beseitigt, vielen Dank für ihre große Hilfe!
Ich weiß nicht, wie ich auf das Mini-Job Thema komme, habe nun aber verstanden, dass es hier nicht als Vergleich dienen kann und werde nicht mehr davon sprechen :D

Sie schreiben, dass Ausgaben nicht als Werbungskosten angerechnet werden dürfen, welche bereits "ausgeglichen" bzw. von einer Dritten Stelle übernommen wurden. Das erschließt sich mir, schließlich hätte man sonst einen doppelten Vorteil.

Welche Frage ich mir jedoch weiterhin stelle ist: Wo steht festgeschrieben, dass ein Stipendium für Aufwendungen aus dem Studium verwendet werden soll? Das Deutschlandstipendium dient der Förderung von begabten Studenten, stellt quasi eine "Anerkennung" der erbrachten Leistung dar und belohnt diese. Wie kann ich nun Ausgaben aus meinem Studium konkret gegen diese Förderung rechnen? Bedeutet das, dass wenn ich das nicht kann, ich einfach alle Ausgaben als Werbungskosten erfasse und das Stipendium angebe und das Finanzamt diese Verrechnung dann übernimmt?

Das Stipendium folgt aus den Studienleistungen, ist aber nicht an Ausgaben aus dem Studium gekoppelt, das ist der Punkt den ich meine und der mich noch etwas im Unklaren stehen lässt. Bin ich rein rechtlich verpflichtet, es anzugeben, wenn ich es nicht gegen konkrete Ausgaben der Werbungskosten rechnen kann?
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Verlustvortrag Masterstudium

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Wo steht festgeschrieben, dass ein Stipendium für Aufwendungen aus dem Studium verwendet werden soll? Das Deutschlandstipendium dient der Förderung von begabten Studenten, stellt quasi eine "Anerkennung" der erbrachten Leistung dar und belohnt diese.
Du hast schon recht, diese Frage hatte ich mir auch gestellt. Aber mal ehrlich, wofür soll ein Stipendium sonst sein, wenn nicht zur wirtschaftlichen Unterstützung des Studiums?
Bei einer Zahlung im Nachhinein (etwa der Preis eines Wettbewerbs) könnte das anders aussehen, aber bei einem Stipendium bleibe ich bei meiner Ansicht.

Aber vielleicht gibt es ja andere Meinungen? Gerne lasse ich mich korrigieren oder auch kritisieren. So selten ist die Konstellation ja nun nicht, und vielleicht gibt es - mir unbekannte - Anweisungen vom Finanzamt dazu. Wie schon gesagt solltest du vielleicht dort mal anfragen.
Bedeutet das, dass wenn ich das nicht kann, ich einfach alle Ausgaben als Werbungskosten erfasse und das Stipendium angebe und das Finanzamt diese Verrechnung dann übernimmt?
Genau. Dabei kannst du die Stipendien auch einfach nur in einem Begleitschreiben erwähnen, soll doch das Finanzamt entscheiden wie damit umzugehen ist.
Das Stipendium folgt aus den Studienleistungen, ist aber nicht an Ausgaben aus dem Studium gekoppelt, das ist der Punkt den ich meine und der mich noch etwas im Unklaren stehen lässt. Bin ich rein rechtlich verpflichtet, es anzugeben, wenn ich es nicht gegen konkrete Ausgaben der Werbungskosten rechnen kann?
Du meinst, wenn du gar keine Werbungskosten erklären willst? Ja, dann brauchst du imho die Stipendien auch nicht anzugeben.

Stefan
tulrich
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Re: Verlustvortrag Masterstudium

Beitrag von tulrich »

reckoner hat geschrieben:Hallo,
[...]
Das Stipendium folgt aus den Studienleistungen, ist aber nicht an Ausgaben aus dem Studium gekoppelt, das ist der Punkt den ich meine und der mich noch etwas im Unklaren stehen lässt. Bin ich rein rechtlich verpflichtet, es anzugeben, wenn ich es nicht gegen konkrete Ausgaben der Werbungskosten rechnen kann?
Du meinst, wenn du gar keine Werbungskosten erklären willst? Ja, dann brauchst du imho die Stipendien auch nicht anzugeben.

Stefan
Guten Tag,
ich meine eher, ob ich es rein rechtlich angeben muss, auch wenn ich es nicht gegen die Werbungskosten rechne (die will ich in jedem Fall erklären), weil es in meinen Augen nicht zwingend für die Ausgaben aus dem Studium zu verwenden ist. "Was kann rechtlich passieren, wenn ich es nicht angebe" ist wahrscheinlich die zielführendere Frage.
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