sehr geehrte damen und herren,
ich habe strenggenommen zwei fragen, die sich auf meine selbständigkeit bezieht. da ich für meine verwaltungsaufgaben einen computer gekauft habe, wurde mir von meinem bekannten zu verstehen gegeben, dass ich das gerät nicht zu 100% als werbungskosten (in den anlagen s) absetzen kann. daher würde ich gerne 50% von dem Kaufpreis (600€) absetzen wollen.
was mich in diesem zusammenhang interessiert, wenn ich 50% absetzen will schrumpft der wert auf 300€ (600 / 2 = 300). ist dieser wert komplett abschreibbar da es ja in die kategorie GWG dann fällt?
ich betreibe zwei kleingewerbe. von daher muss ich zwei anlagen s ausfüllen. ich will das gerät naturlich für beide gewerbe nutzen. kann ich dann jeweils 150€ pro anlage s komplett abschreiben (300 / 2 = 150)?
sind diese gedankenspiele real oder muss diese angelegenheit anders angegangen werden?
Anschaffung GWG?
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Re: Anschaffung GWG?
nein, das Ding bleibt "kein" GWG - und könnte hier nur über die Sammelpostenregelung angesetzt werden - und davon dann 50% als Privatentnahme buchen - ob man jetzt die umständliche Aufteilung auf zwei Anlagen S macht? Na ja, ich würde es nur bei einer rein nehmen.
Lia
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Re: Anschaffung GWG?
Sofern die Sammelpostenregelung gewünscht ist oder für andere WG in diesem KJ angewendet wird. Ansonsten wäre die direkte Abschreibung sinnvoller, denn der Sammelposten ist auf 5 Jahre zu verteilen, ein einzelner PC in nur 3 Jahre abzuschreiben.schlauelia hat geschrieben:nein, das Ding bleibt "kein" GWG - und könnte hier nur über die Sammelpostenregelung angesetzt werden - und davon dann 50% als Privatentnahme buchen - ob man jetzt die umständliche Aufteilung auf zwei Anlagen S macht? Na ja, ich würde es nur bei einer rein nehmen.
Lia