Hallo,
ich war letztes Jahr 3 Monate selbständig als Entwickler - leider nicht sehr erfolgreich. Ich habe in der Zeit nur 500€+ Umsatzsteuer verdient. Ist es nun trotzdem notwendig die EÜR Anlagen einzureichen.
Da ich während diesen 3 Monaten einige Geschäftsreisen unternommen habe - könnte ich diese doch absetzen? Das müsste ich in der Anlage EÜR machen?
Wie ist es eigentlich grundsätzlich, werden die 3 Monate Selbständigkeit in den Berechnungen berücksichtigt?
Danke
Frank
Selbständigkeit für 3 Monate
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Selbständigkeit für 3 Monate
aber ja, das muss erfasst werden. Warum haben Sie denn mit USt gearbeitet? Da hätten Sie eigentlich monatliche Voranmeldungen machen müssen: nun müssen Sie für 2016 eine EÜR, eine USt-Erklärung und ggf. eine GewSt-Erklärung machen - und das alles elektronisch. Bei der EÜR können Sie Ihre nachweisbaren Ausgaben als Betriebsausgaben ansetzen und auch so erfassen, dass die USt-Erklärung die Vorsteuer aus den Ausgaben beinhaltet: die NZ ist dann zu zahlen und wegen Betriebsaufgabe auch noch im alten Jahr als Ausgabe abzugsfähig!
Der Gewinn wird dann mit Ihrem übrigen Einkommen versteuert - sollte dies nur als Anlage N bestehen, könnte ein Gewinn unter 410,-- per Saldo steuerfrei bleiben - aber die Erklärungen müssen gemacht werden!
Lia
Der Gewinn wird dann mit Ihrem übrigen Einkommen versteuert - sollte dies nur als Anlage N bestehen, könnte ein Gewinn unter 410,-- per Saldo steuerfrei bleiben - aber die Erklärungen müssen gemacht werden!
Lia