Ich werde die Nebenkostenabrechung 2018 für meine Mietwohnung lt. Vermieter erst im Dezember bekommen.
Das FA hat auf meinen Verlängerungsantrag nicht geantwortet.
Als ich telefonisch nachfragte, ob die so laut angekündigten Strafzahlungen dann ab August 2019 berechnet werden oder erst ab März 2020 konnte mir das FA keine Antwort geben.
Wie gehe ich damit um? Garnichts oder Kosten von 2017 einsetzen und dann Widerspruch einlegen?
Keine Nebenkosten vor Dez, aber Strafe nach dem 1. Aug??
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Re: Keine Nebenkosten vor Dez, aber Strafe nach dem 1. Aug??
Strafe gibt es so schnell nicht! Oder meinen Sie die Vollverzinsung?
Geben Sie doch einfach geschätzte Zahlen ein und reichen ggf. die Bk-Abr. nach Erhalt nach. Oft nimmt das FA diese Zahlen erstmal.
Lia
Geben Sie doch einfach geschätzte Zahlen ein und reichen ggf. die Bk-Abr. nach Erhalt nach. Oft nimmt das FA diese Zahlen erstmal.
Lia
Re: Keine Nebenkosten vor Dez, aber Strafe nach dem 1. Aug??
Er meint offenbar den Verspätungszuschlag - der wird ab August 2019 berechnet, wenn erst ab März 2020 abgegeben wird. D. h., gibt man die Erklärung vor März 2020 ab, fällt kein Zuschlag an. Siehe hier: https://www.finanztip.de/verspaetungszuschlag/