St. Erklärung notwendig? Minijob + Freiberuflich

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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LennartM
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St. Erklärung notwendig? Minijob + Freiberuflich

Beitrag von LennartM »

Ich bin Student und übe einen Minijob nebenbei aus. Bei diesem habe ich eine jeweils auf 6 Monate befristete Festanstellung als geringfügig beschäftigte Aushilfe. Mein regelmäßiges Einkommen beträgt ca. 350-450€

Ich habe nun seit Ende April eine freiberufliche Tätigkeit auf Honorarbasis ausgeübt, bei der ich ca. 30 Einzelaufträge erledigt und insgesamt 256€ an Honorasumme gesammelt habe. Die Fahrtkostenerstattung beträgt 334,50€. Beide Summen werden auf einer Art Konto beim Arbeitgeber gesammelt und ich habe nun die Gutschriftserstellung und Überweisung meiner Leistungen beantragt.

Inwiefern bin ich nun dazu verpflichtet eine Steuererklärung zu machen? Steuern zahlen sollte ich meines Wissens nach nicht, da ich bei der Freiberuflichen Tätigkeit weit unter dem Grundfreibetrag bleibe.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: St. Erklärung notwendig? Minijob + Freiberuflich

Beitrag von schlauelia »

Freiberufliche Tätigkeit ab 2019? Dann auf jeden Fall für 2019 Steuererklärungen abgeben: EÜR, USt + ESt

Bei der anderen Tätigkeit schon 2018? fallen Steuerabzüge an?

Lia
LennartM
Beiträge: 2
Registriert: 10. Jul 2019, 12:21

Re: St. Erklärung notwendig? Minijob + Freiberuflich

Beitrag von LennartM »

schlauelia hat geschrieben: 10. Jul 2019, 14:01 Freiberufliche Tätigkeit ab 2019? Dann auf jeden Fall für 2019 Steuererklärungen abgeben: EÜR, USt + ESt

Bei der anderen Tätigkeit schon 2018? fallen Steuerabzüge an?

Lia
Ab April 19 Freiberuflich
Ab Dec 17 Mini-Job

Außer Werbekostenpauschbetrag wüsste ich nichts, was ich abziehen sollte. Ist denn die Annahme, dass ich keine Einkommensteuer zahlen muss, weil ich nur 256€ als tatsächliches Einkommen bisher habe aus Freiberuflichekit, richtig?

Wird der Minijob nicht bereits pauschal versteuert vom Arbeitgeber?
Ich habe gelesen, dass ich allein aufgrund der Tatsache, dass ich einer freiberuflichen Tätigkeit nachkomme, eine Steuererklärung machen muss - ist das korrekt?
Steuererklärung nur für den Minijob (2018 also) macht meiner Erkenntnis nach ohnehin keinen Sinn.
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