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OK, das war mir so nicht klar!Der Freibetrag ist haushaltsbezogen
Nein, das stimmt gerade nicht (siehe Anwendungsschreiben zum §35a).Rechnungsempfänger und Zahlender sollte/muss übereinstimmen!
Das hab' ich mich auch schon immer gefragt. Insbesondere weil man ja nur einen Prozentsatz eintragen kann, aber durchaus unterschiedliche Aufteilungen möglich sind (etwa: im ersten Halbjahr noch nicht zusammen gelebt, oder die Kosten für den Hobbykeller übernimmt grundsätzlich nur einer).Aber ist das OK, wenn ich die Rechnung splitte oder soll ich besser bei jedem den vollen Betrag ansetzen
und dann jeweils nur 50% berücksichtigen?
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