Hallo, haben ein Baugrundstück erworben, auf dem zuletzt das alte Wohnhaus durch uns abgerissen wurde. Stehen geblieben ist das massive Gartenhaus, welches wir sanieren möchten. Können die Handwerkerrechnungen der Sanierung des Gartenhauses einkommenssteuerlich geltend gemacht werden, auch wenn der Bezug des noch neu zu errichtenden Wohnhauses erst im Januar 2019 erfolgen wird? Schließlich liegt noch keine Eigennutzung der Immbolilie zu Wohnzwecken vor. Lediglich das zu renovierende Gartenhaus wird als Wochenendhaus zur Erholung bereits genutzt.
Danke für fachkundige Hilfe/Tips.
Freundliche Grüße Proeschel
Handwerkerrechnungen bei Gartenhaus zur Freizeitnutzung
Re: Handwerkerrechnungen bei Gartenhaus zur Freizeitnutzung
Können die Handwerkerrechnungen der Sanierung des Gartenhauses einkommenssteuerlich geltend gemacht werden Na sicher: https://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsnahe_Handwerkerleistung