Hallo zusammen,
Ich habe mir letztes Jahr eine Eigentumswohnung gekauft.
In diesem Haus haben wir nun einen Haus-Erdgasanschluss setzen lassen und eine neue Heizungsanlage einbauen lassen.
Mein Frage:
Kann ich als Miteigentümer der seine Wohnung selbst nutzt irgendetwas davon von der Steuer absetzen bzw. mit angeben ?
Heizung und Gas-Anschluss abestzbar ?
Re: Heizung und Gas-Anschluss abestzbar ?
Hallo,
ja, und zwar die dabei entstanden Lohnkosten (und ein paar Kleinigkeiten).
Die Hausverwaltung sollte dazu in der Abrechnung die Kosten gesondert ausweisen (etwa als "Handwerkerdienstleistungen" oder "§35a-Kosten"). Davon bekommst du dann (maximal) 20% vom Finanzamt zurück, Höchstgrenze 1200/6000 Euro.
Stefan
ja, und zwar die dabei entstanden Lohnkosten (und ein paar Kleinigkeiten).
Die Hausverwaltung sollte dazu in der Abrechnung die Kosten gesondert ausweisen (etwa als "Handwerkerdienstleistungen" oder "§35a-Kosten"). Davon bekommst du dann (maximal) 20% vom Finanzamt zurück, Höchstgrenze 1200/6000 Euro.
Stefan