Heizung und Gas-Anschluss abestzbar ?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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DanielB
Beiträge: 1
Registriert: 10. Feb 2018, 20:09

Heizung und Gas-Anschluss abestzbar ?

Beitrag von DanielB »

Hallo zusammen,

Ich habe mir letztes Jahr eine Eigentumswohnung gekauft.

In diesem Haus haben wir nun einen Haus-Erdgasanschluss setzen lassen und eine neue Heizungsanlage einbauen lassen.

Mein Frage:

Kann ich als Miteigentümer der seine Wohnung selbst nutzt irgendetwas davon von der Steuer absetzen bzw. mit angeben ?
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Heizung und Gas-Anschluss abestzbar ?

Beitrag von reckoner »

Hallo,

ja, und zwar die dabei entstanden Lohnkosten (und ein paar Kleinigkeiten).
Die Hausverwaltung sollte dazu in der Abrechnung die Kosten gesondert ausweisen (etwa als "Handwerkerdienstleistungen" oder "§35a-Kosten"). Davon bekommst du dann (maximal) 20% vom Finanzamt zurück, Höchstgrenze 1200/6000 Euro.

Stefan
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