Meine Eltern haben eine Eigentumswohnung die auch vermietet ist. Im Jahr 2016 mussten umfangreiche Renovierungen durchgeführt werden. Leider haben es meine Eltern versäumt, diese Renovierungskosten in der Steuererklärung 2017 für das Jahr 2016 abzusetzen.
Daher meine Frage: Kann man das dieses Jahr nachträglich noch tun in der kommenden Steuererklärung 2018 für das Jahr 2017?
Vielen Dank!
Renovierung einer vermieteten Wohnung
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Re: Renovierung einer vermieteten Wohnung
wenn die ETW für Wohnzwecke vermietet ist, kann man Erhaltungsaufwendungen auf max. 5 Jahre verteilen.
Daher kann man hier unter Verzicht von 1/5 ab 2017 die restlichen Beträge in den nächsten Jahren ansetzen - Erläuterung empfehlenswert!
Lia
Daher kann man hier unter Verzicht von 1/5 ab 2017 die restlichen Beträge in den nächsten Jahren ansetzen - Erläuterung empfehlenswert!
Lia
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Re: Renovierung einer vermieteten Wohnung
vielen Dank für die Antwort.
Hier eine Erläuterung über die Renovierungen.
Es musste das Bad komplett erneuert werden und auch in der Küche musste neuer PVC Bodenbelag verlegt werden.
Es waren mehrere Tausend Euro kosten.
Hier eine Erläuterung über die Renovierungen.
Es musste das Bad komplett erneuert werden und auch in der Küche musste neuer PVC Bodenbelag verlegt werden.
Es waren mehrere Tausend Euro kosten.