Hallo,
ich bin Mitglied einer Eigentümergemeinschaft und möchte diverse Posten aus der Nebenkostenabrechnung von der Steuer absetzen.
Bis zum 31.5 muss ich ja meine Steuererklärung für 2016 abgegeben haben bis dahin habe ich meine Nebekostenabrechung für 2016 noch gar nicht diese bekomme ich erst im 3. Quartal 2017.
Im Internet habe ich bisher unterschiedliche Informationen gefunden die aber schon alle älter sind.
Soll ich eine Fristverlängerung beantragen und meine Erklärung erst abgeben wenn ich die Nebenkostenabrechung habe das müsste ich ja dann jedes Jahr machen oder soll man die Abrechung für 2016 erst im nächsten Jahr in der Steuererklärung angeben?
Steuererklärung Nebenkostenabrechnung
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Re: Steuererklärung Nebenkostenabrechnung
Guten Tag,
aus Erfahrung habe ich zwei Punkt:
1. Steuererklärung abgeben und wenn der Bescheid kommt Einspruch einlegen
2. oder die Werte aus dem Vorjahr nehmen, Wenn die nicht extrem abweichen werden.
Ein Fristverlängerung wird dir das Finanzamt dafür wohl kaum gewähren, zumindest aus meiner Erfahrung her.
Gruß Hans
aus Erfahrung habe ich zwei Punkt:
1. Steuererklärung abgeben und wenn der Bescheid kommt Einspruch einlegen
2. oder die Werte aus dem Vorjahr nehmen, Wenn die nicht extrem abweichen werden.
Ein Fristverlängerung wird dir das Finanzamt dafür wohl kaum gewähren, zumindest aus meiner Erfahrung her.
Gruß Hans