Handwerkerrechnung Vorvorjahr

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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joeol77
Beiträge: 1
Registriert: 3. Jan 2010, 12:51

Handwerkerrechnung Vorvorjahr

Beitrag von joeol77 »

Ich habe eine absetztungsfähige Handwerkerrechung aus dem Jahr 2008.
Die Steurerklärung für das Jahr 2008 wurde bereits erstellt - der Bescheid des Finanzamtes ist rechtswirksam.

Ich habe bei der Erklärung 2008 jedoch versäumt, die o.g Rechnung geltend zu machen.

Habe ich eine Möglichkeit, die o.g. Rechnung bei der jetzt anstehenden Erlärung für 2009 anzusetzten???

Vielen Dank für ihre Hilfe
SiegesRitter
Beiträge: 131
Registriert: 11. Apr 2010, 23:53

Re: Handwerkerrechnung Vorvorjahr

Beitrag von SiegesRitter »

Hallo joeol77,

grundsätzlich denke ich Nein.
Hintergrund ist, dass die Reperatur im Jahr 2008 ausgeführt und der Betrag auch im Jahr 2008 gezahlt worden ist. Wäre die Zahlung erst im Jahr 2009 geleistet, so denke ich, könnte man die Kosten in der Steuererklärung berücksichtigen.

Jedoch würde ich die Kosten dennoch einfach mal eintragen und abwarten, was das Finanzamt macht. U.U. lassen Sie diese mit hineinlaufen. Wenn nicht, dann halt nicht.

Gruß
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