Grüß Gott miteinander,
was bedeutet es denn nun konkret, dass Handwerkerleistungen ab 2009 noch besser absetzbar sein sollen? Ich muss 2009 das Dach meines Einfamilienhauses komplett neu decken lassen. Was kann ich denn in dem Fall alles absetzen? Oder geht das nur bei vermieteten Objekten?
Viele Fragen auf einmal, vielleicht weiß trotzdem jemand eine Antwort. Wäre schön.
Einen guten Rutsch ins steuerbegünstigte neue Jahr
Ferdinand
Handwerkerleistungen
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- Beiträge: 131
- Registriert: 11. Apr 2010, 23:53
Re: Handwerkerleistungen
Hallo Ferdinand,
grundsätzlich kannst du die Kosten gelten machen. Jedoch nur die Lohn- und Fahrtkosten zzgl. der gesetzl. MwSt und auch nur dann, wenn die Beträge über Konto überwiesen werden.
Ab 2009 hat sich die abziehbare Grenze erhöht.
Früher war der Kürzungsbetrag von der Steuer 20 % von max. bis zu 3.000 Euro (somit max. Steuererminderung = 600 €)
ab 2009 ist dieser 20 % von max. bis zu 6.000 Euro. (somit max. Steuerminderung 1.200 €)
Gruß
SiegesRitter
grundsätzlich kannst du die Kosten gelten machen. Jedoch nur die Lohn- und Fahrtkosten zzgl. der gesetzl. MwSt und auch nur dann, wenn die Beträge über Konto überwiesen werden.
Ab 2009 hat sich die abziehbare Grenze erhöht.
Früher war der Kürzungsbetrag von der Steuer 20 % von max. bis zu 3.000 Euro (somit max. Steuererminderung = 600 €)
ab 2009 ist dieser 20 % von max. bis zu 6.000 Euro. (somit max. Steuerminderung 1.200 €)
Gruß
SiegesRitter