Hallo liebe Experten,
in unserer Wohnungseigentümergemeinschaft mussten wir unsere Altbau-Balkone aufwendig sanieren. Um uns beraten zu lassen und die einzelnen Handwerker besser zu koordinieren, haben wir einen Sachverständigen engagiert.
Er stellte hinterher eine Rechnung für Beratungsleistungen. Nun die große Frage: Kann man diese Rechnung ebenfalls als Handerkerrechnungen nach § 35a EStG absetzen? Wenn nicht komplett, dann wenigstens für die Vor-Ort-Termine?
Über eine Einschätzung freue ich mich sehr. Danke im Voraus!
Viele Grüße,
Georg
Bauleitung als Handwerkerrechnung absetzbar
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Re: Bauleitung als Handwerkerrechnung absetzbar
Ich sehe da kein Problem. Im BMF-Schreiben vom 09.11.2016 (Rz. 20) heißt es:
Die Erhebung des unter Umständen mangelfreien Istzustands, z. B. die Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion einer Anlage, ist ebenso eine Handwerkerleistung wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder Maßnahmen zur vorbeugenden Schadensabwehr. Das gilt auch dann, wenn der Handwerker über den ordnungsgemäßen Istzustand eines Gewerkes oder einer Anlage eine Bescheinigung „für amtliche Zwecke“ erstellt. Es ist nicht erforderlich, dass eine etwaige Reparatur- oder Instandhaltungsmaßnahme zeitlich unmittelbar nachfolgt. Sie kann auch durch einen anderen Handwerksbetrieb durchgeführt werden (BFH-Urteil vom 6. November 2014, BStBl 2015 II S. 481).
Re: Bauleitung als Handwerkerrechnung absetzbar
Ich sehe schon ein Problem, da Sachverständigen-, Architekten- und Statikerleistungen auch dann keine Handwerkerlwistungen i.S des § 35a EStG darstellen, wenn sie für die Durchführung von Handwerkerleistungen erforderlich sind
FG Sachs EFG 17, 654;, FG Bbg DStRE 18, 911; BFH VI R 29/19
und da ich (!) eine Bauleitung eher dort einsortieren würde.
FG Sachs EFG 17, 654;, FG Bbg DStRE 18, 911; BFH VI R 29/19
und da ich (!) eine Bauleitung eher dort einsortieren würde.