Hallo
Folgende Frage:
Ich habe in 2020 eine ETW bekauft und selbst bezogen. Anschließend wurden in der Wohnung von einem Handwerker einige Renovierungsarbeiten durchgeführt. Bisher hatte ich geplant, die Arbeitskosten des Handwerkers hierfür in meiner Steuererklärung für 2020 anzuführen.
Aufgrund einer ungeplanten beruflichen Veränderung ist es nun sehr wahrscheinlich, dass ich in 2022 in eine andere Stadt ziehen und die Wohnung vermieten muss.
Nun frage ich mich:
1.) Kann ich a) die Arbeitskosten in der Steuererklärung für 2020 als "Handwerkerkosten für eine selbstbewohnte Wohnung" absetzen UND ZUSÄTZLICH b) später in 2022 die volle Rechnung (inkl. Materialkosten) als Renovierungskosten von der Steuer auf die Mieteinnahme absetzen?
2.) Oder geht nur eines von beidem ( a) oder b) )?
3.) Oder geht sowieso nur noch a), da die Mieteinnahmen in einem anderen Jahr stattfinden als die Renovierungskosten?
(Zusatzinfo: Es handelt sich rein um Erhaltungsaufwand; Renovierungskosten < 15 % des Wohnungskaufpreises)
Vielen Dank
Jetzt Handwerkerkosten, später Renovierungsaufwand?
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- Registriert: 29. Okt 2021, 00:29
Re: Jetzt Handwerkerkosten, später Renovierungsaufwand?
Nur a), weil der Zahlungszeitpunkt entscheidend ist und aktuell ohnehin wegen Eigennutzung kein Zusammenhang mit der zukünftigen Vermietung besteht.