Hallo, ich würde gerne eure Meinung zu folgendem Fall hören und wie sich das steuerlich auswirkt.
Vermieter spricht Kündigung wegen Eigenbedarf aus.Im Laufe der Zeit einigt man sich, dass Möbel abgelöst werden, um einen früheren Auszug zu ermöglichen. Beim Auszug hat der Vermieter beim Aufhebungsvertrag dann die vereinbarte Summe für die Möbel unterteilt in Ablöse Möbel und einen vierstelligen Betrag als Umzugskostenhilfe. Muss ich hier nun etwas versteuern? Hat dies Auswirkungen auf meine absetzbaren sonstigen Aufwendungen,( falls ich etwas ansetzen kann, da es ein privater Umzug ist und ich nicht näher an den Arbeitgeber) , sprich die absetzbare Pauschale?
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Antworten
Eigenbedarfskündigung - Umzugsunterstützung / Abfindung - Ablöse
Re: Eigenbedarfskündigung - Umzugsunterstützung / Abfindung - Ablöse
Für einen privaten Umzug gibt es keine Pauschale. Absetzbar wären allenfalls die Kosten für eine Umzugsfirma - da Sie die nicht selbst getragen haben, entfällt das hier ebenfalls.
Re: Eigenbedarfskündigung - Umzugsunterstützung / Abfindung - Ablöse
Danke für die schnelle Antwort. Ich habe das im ersten Moment falsch zugeordnet, die haushaltnahen Dienstleistungen kann ich nur bei beruflich bedingten Umzug geltend machen. Privat gehen 20 % der Handwerkerkosten, wenn man eine Rechnung hat.
Die Tatsache, dass mein Vermieter einen Teil der Abfindung als Umzugskostenhilfe ausgewiesen hat, hat für mich keinerlei steuerliche Auswirkungen oder? Warum hat er das gemacht, er hätte ja auch alles wie vereinbart als Abfindung bzw Ablöse der Möbel ausweisen können. Für ihn müsste es dann doch einen steuerlichen Grund geben es so auszulegen?
Die Tatsache, dass mein Vermieter einen Teil der Abfindung als Umzugskostenhilfe ausgewiesen hat, hat für mich keinerlei steuerliche Auswirkungen oder? Warum hat er das gemacht, er hätte ja auch alles wie vereinbart als Abfindung bzw Ablöse der Möbel ausweisen können. Für ihn müsste es dann doch einen steuerlichen Grund geben es so auszulegen?
Re: Eigenbedarfskündigung - Umzugsunterstützung / Abfindung - Ablöse
Hallo,
Haushaltsnahe Dienstleistungen gehen hingegen immer (und das sind dann im Endeffekt 20%). Dafür braucht es aber eine Rechnung und unbare Zahlung.
Stefan
Nein. Bei einem beruflich veranlassten Umzug wären es Werbungskosten.die haushaltnahen Dienstleistungen kann ich nur bei beruflich bedingten Umzug geltend machen. Privat gehen 20 % der Handwerkerkosten, wenn man eine Rechnung hat.
Haushaltsnahe Dienstleistungen gehen hingegen immer (und das sind dann im Endeffekt 20%). Dafür braucht es aber eine Rechnung und unbare Zahlung.
Laut BFH, 14.09.1999 - IX R 89/95 ist eine solche Zahlung nicht zu versteuern.Muss ich hier nun etwas versteuern?
So viel sind die Möbel aber wahrscheinlich nicht wert.... er hätte ja auch alles wie vereinbart als Abfindung bzw Ablöse der Möbel ausweisen können.
Kann ich nicht erkennen. Ab der Eigenbedarfskündigung kann er nichts mehr absetzen.Für ihn müsste es dann doch einen steuerlichen Grund geben es so auszulegen?
Stefan