Hallo,
ich möchte eine Rechnung für die Sanierung unseres Pools absetzen. 7.500 Euro Rechnungsbetrag, davon 3.600 Euro Arbeitskosten.
Nun hat das FA nicht einen Euro anerkannt.
Die Arbeitskosten konnten anhand der Angaben in der Rechnung nicht gesondert ermittelt werden, eine Schätzung sei nicht zulässig.
Was macht man nun? Einspruch einlegen und eine neue Rechnung anfordern? Oder eine Erklärung des Handwerksbetriebes?
Danke schon jetzt!
VG
Benedikt
Handwerkerleistungen nicht anerkannt
Re: Handwerkerleistungen nicht anerkannt
Das wäre wohl das Einfachste. Die Verwaltungsauffassung, dass eine Schätzung nicht zulässig ist, ergibt sich nicht zwingend aus dem Gesetz, so dass eine gegenteilige gerichtliche Entscheidung möglich ist. Die Frage ist nur, ob man diesen Aufwand betreiben will, wenn eine einfache Lösung möglich ist.Einspruch einlegen und eine neue Rechnung anfordern?