Angabezeitraum verschlafen?
Verfasst: 11. Feb 2021, 08:43
Hallo,
Bei mir besteht Verwirrung!
Ich habe 2019 gebaut, Eigenheim. Baubeginn war am 15.03.2019, offizieller Einzug (also Ummeldung am Rathaus) am 01.01.20.
Natürlich war dort noch nicht alles fertig, die Nebenanlagen wurden erst in 2020 errichtet.
Nun wollte ich dies in der Steuererklärung angeben.
Jetzt habe ich im Januar 2021 z.B die Schlussrechnung für die Elektrik erhalten.
Rechnungsdatum steht: 30.12.20
Mit ausgewiesenen Abschlagszahlungen am 10.6.19 (7400€) und am 19.12.19 (10.700€). <-- zu diesem Termin wurde das Geld an die Firma überwiesen.
Die Schlussrechnung sieht nun noch 3400€ vor. (Diese wird also jetzt in 2021 beglichen)
Material und Lohnkosten sind für die Gesamtrechnung ausgewiesen, nicht jedoch für die einzelnen Zahlungen.
Die beiden Zahlungen aus 2019 wollte ich bereits 2020 geltend machen, hier sagte aber das Finanzamt, gilt nur für selbst bewohntes Eigenheim und das 2019 noch nichts bewohnt wurde, zählen die nicht.
Folgende Fragen:
Zählt für meine Angabe und geltend Machung das Rechnungsdatum und der Gesamtrechnungsbetrag?
Oder die Abschlagszahlungen und Überweisungsdatum?
Kann ich für 2020 überhaupt was geltend machen? oder erst die Anteile von 3400€in 2021?
Ich habe aus 2020 noch weitere Rechnungen z.B für die Garage, Carport usw, die auch in 2020 bezahlt wurden.
Rein mit der Elektriker Rechnung, wären die 6000€ Lohnanteile aber schon voll.
Danke für eure Hilfe
Lg
Bei mir besteht Verwirrung!
Ich habe 2019 gebaut, Eigenheim. Baubeginn war am 15.03.2019, offizieller Einzug (also Ummeldung am Rathaus) am 01.01.20.
Natürlich war dort noch nicht alles fertig, die Nebenanlagen wurden erst in 2020 errichtet.
Nun wollte ich dies in der Steuererklärung angeben.
Jetzt habe ich im Januar 2021 z.B die Schlussrechnung für die Elektrik erhalten.
Rechnungsdatum steht: 30.12.20
Mit ausgewiesenen Abschlagszahlungen am 10.6.19 (7400€) und am 19.12.19 (10.700€). <-- zu diesem Termin wurde das Geld an die Firma überwiesen.
Die Schlussrechnung sieht nun noch 3400€ vor. (Diese wird also jetzt in 2021 beglichen)
Material und Lohnkosten sind für die Gesamtrechnung ausgewiesen, nicht jedoch für die einzelnen Zahlungen.
Die beiden Zahlungen aus 2019 wollte ich bereits 2020 geltend machen, hier sagte aber das Finanzamt, gilt nur für selbst bewohntes Eigenheim und das 2019 noch nichts bewohnt wurde, zählen die nicht.
Folgende Fragen:
Zählt für meine Angabe und geltend Machung das Rechnungsdatum und der Gesamtrechnungsbetrag?
Oder die Abschlagszahlungen und Überweisungsdatum?
Kann ich für 2020 überhaupt was geltend machen? oder erst die Anteile von 3400€in 2021?
Ich habe aus 2020 noch weitere Rechnungen z.B für die Garage, Carport usw, die auch in 2020 bezahlt wurden.
Rein mit der Elektriker Rechnung, wären die 6000€ Lohnanteile aber schon voll.
Danke für eure Hilfe
Lg