Absetzung Betriebskosten als Untermieter?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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karacho
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Absetzung Betriebskosten als Untermieter?

Beitrag von karacho »

Hello,

folgender Sachverhalt + Fragen:

Ich wohne seit vielen Jahren zusammen mit meiner Mutter in einer Mietwohnung. Sie ist Hauptmieterin und gibt keine Steuererklärung ab, ich bin seit 2017 als Untermieter eingetragen (vorher "nur"in der Wohnung wohnhaft gemeldet).

Jetzt möchte ich für die letzten Jahre meine Steuererklärungen abgeben (als Angestellter für 2016 bis 2019) und die absetzbaren Kosten aus der Betriebskostenabrechnung des Vermieters von der Steuer absetzen.

Fragen:

Kann ich die Kosten in der Steuererklärung einfach angeben, indem ich 50% der absetzbaren Kosten angebe (keine Materialkosten usw. ist mir alles bekannt)? Die komplette Miete geht übrigens von meinem Konto ab (Lastschrift vom Vermieter), obwohl meine Mutter die Hauptmieterin ist. Ich nehme auch kein Geld von ihr, laut Untermietvertrag zahle ich ihr aber natürlich Geld.

Sagt das Finanzamt in dem Fall, dass nur der Hauptmieter was angeben kann und ich gehe leer aus oder kann ich die Kosten angeben?

Wenn ich sie angeben kann: Darf ich nur 50% angeben oder gar 100% (weil die gesamte Miete belegbar von meinem Konto abgeht) oder irgendein Prozentwert dazwischen?

Falls ich die Kosten ansetzen kann, wie mache ich es? Ohne Belege in der Steuererklärung nur angeben, dass noch eine Person im Haushalt lebt und meinen Anteil mit 50% angeben? Oder muss ich irgendwie beweisen/belegen, dass ich dazu berechtigt bin, ohne selbst Hauptmieter zu sein?

Muss ich ggf. den Untermietvertrag vorzeigen? Könnte es deshalb also sein, dass ich erst ab 2017 (vorher war ich nicht als Untermieter angemeldet) und nicht für 2016 diese Kosten absetzen darf?

Sorry, sind viele Fragen. Wäre nett, wenn ihr mir eine Antwort gebt. Auch wenn ihr nur sagen könnt, ob ich als Untermieter generell eine Chance habe oder nicht. Besten Dank im Voraus!

karacho
reckoner
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Re: Absetzung Betriebskosten als Untermieter?

Beitrag von reckoner »

Hallo,

du kannst die Kosten absetzen die du selber getragen hast (das können auch 100% sein).

Wie ihr das untereinander abrechnet ist nicht vorgegeben, deine Mutter kann also beispielsweise die Grundmiete zahlen und du die Nebenkosten (oder wie auch immer).

Stefan
karacho
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Registriert: 13. Jul 2020, 22:45

Re: Absetzung Betriebskosten als Untermieter?

Beitrag von karacho »

Vielen Dank für die Antwort.

Ok, in dem Fall sind es ja 100%, die ich getragen habe, da ich die komplette Miete bezahle.

Ich frage mich aber, wie es aussieht, wenn das Finanzamt z.B. Belege für die Nebenkostenabrechnung sehen will. Dort ist als Adressat meine Mutter angegeben. Ich kann nur per Kontoauszug belegen, dass die gesamte Miete inkl. Nebenkostenvorauszahlung von meinem Konto abgeht. Und sonst eben den Untermietvertrag als Nachweis angeben (dort steht allerdings offiziell, dass ich meiner Mutter eine Untermiete für mein Zimmer und die Gemeinschaftszimmer usw. zahle, also etwa 50-60% der Gesamtmiete)

Meinst du, das Finanzamt wird trotz der oben genannten Tatsachen die Kosten anerkennen?

karacho
reckoner
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Re: Absetzung Betriebskosten als Untermieter?

Beitrag von reckoner »

Hallo,

ich hatte jedenfalls noch nie Probleme damit wenn der Name ungleich dem des Steuerpflichtigen war.

Zugegeben, bei richtigen Rechnungen (Handwerker etc.) sollte man durchaus darauf achten.
Bei den Nebenkosten ist es imho aber üblich, dass der Hauptmieter Teile davon (oder eben auch alles) an Mitbewohner/Untermieter weiter berechnet.

Stefan

PS: Zu dem Untermietvertrag: Warum macht man sowas?
Deine Mutter müsste ihre Mieteinkünfte ja eigentlich versteuern ...
karacho
Beiträge: 5
Registriert: 13. Jul 2020, 22:45

Re: Absetzung Betriebskosten als Untermieter?

Beitrag von karacho »

Hallo,

soll ich es demnach einfach versuchen, die gesamten absetzbaren Kosten in meiner Steuererklärung anzugeben?
Und falls das Finanzamt nachfragt, muss ich per Kontoauszug belegen, dass ich die Miete zahle und auch kein Geld von meiner Mutter dafür bekomme?

Zum Untermietvertrag: Ich dachte, da gibt es nix zu versteuern, wenn ich mich nur an den Kosten beteilige. Der Vertrag existiert, weil ich mir erhoffe, später dadurch einfacher die Wohnung übernehmen zu können. Gibt es da nicht Ausnahmen bei der eigenen Familie und wenn keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt?

karacho
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Absetzung Betriebskosten als Untermieter?

Beitrag von reckoner »

Hallo,
soll ich es demnach einfach versuchen, die gesamten absetzbaren Kosten in meiner Steuererklärung anzugeben?
Und falls das Finanzamt nachfragt, muss ich per Kontoauszug belegen, dass ich die Miete zahle und auch kein Geld von meiner Mutter dafür bekomme?
Ja.
Ich dachte, da gibt es nix zu versteuern, wenn ich mich nur an den Kosten beteilige.
Das stimmt auch. Versteuern müsste deine Mutter die Einnahmen abzüglich ihrer Ausgaben (=ihren Gewinn).
Innerhalb einer Familie macht man solche Verträge aber eher nicht. Da gibt es ja noch zahlreiche andere Kosten die man irgendwie teilen muss (Lebensmittel, Versicherungen, GEZ, Telefon u.s.w.), das regelt man einfach so (und das ist auch völlig legal).

Der Klassiker ist hingegen eine offizielle WG. Wenn der Hauptmieter dort für einzelne Zimmer mehr bekommt als er anteilig dafür zahlt dann muss er das versteuern (Beispiel: 5 Zimmer, Miete 1000 Euro, nun werden 4 Zimmer für je 250 Euro untervermietet - der Hauptmieter wohnt dann praktisch gratis, und muss genau diesen Vorteil versteuern).
weil ich mir erhoffe, später dadurch einfacher die Wohnung übernehmen zu können.
Rein rechtlich ändert sich durch einen Untermietvertrag nichts, der Vermieter ist nicht daran gebunden.
Wenn du wirklich dort wohnen bleiben möchtest (für länger oder für immer), dann solltest du lieber den Vermieter bitten, dich in den Vertrag mit aufzunehmen (das wäre ja sogar vorteilhaft für ihn).
Aber wir schweifen ab, das hat ja mit der Steuer nichts mehr zu tun.

Stefan
karacho
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Registriert: 13. Jul 2020, 22:45

Re: Absetzung Betriebskosten als Untermieter?

Beitrag von karacho »

Hallo,

super. Vielen Dank nochmal für die Hilfe. Dann gebe ich die nächsten Tage die Erklärung ab und bin gespannt. :)

Und ja, das Thema Untermiete hatte ich mal vor einer Weile angesprochen. Ich konnte nicht ohne Mietaufschlag Hauptmieter werden oder mit in den Hauptvertrag aufgenommen werden. Aber anderes Thema...

karacho
karacho
Beiträge: 5
Registriert: 13. Jul 2020, 22:45

Re: Absetzung Betriebskosten als Untermieter?

Beitrag von karacho »

Update: Das Finanzamt hat meine Angaben komplett akzeptiert und keine Nachfragen gestellt.

Falls jemand anderes vor der Frage steht: Ja, man kann in der Steuererklärung 100% der absetzbaren Kosten aus der Betriebskostenabrechnung der Miete angeben, auch wenn man nur Untermieter ist (vorausgesetzt, die anderen Personen im Haushalt geben keinerlei Kosten an; sonst geht es nur anteilig).
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