Hallo zusammen,
zuerst hoffe ich mal, dass ich mit meinem Thema hier im richtigen Forum gelandet bin.
Folgender Sachverhalt: Ich habe im Jahr 2020 ca. 350 Euro Kirchensteuer zu viel gezahlt. Das hat der Steuerbescheid ergeben. Die Differenz habe ich mit der Steuererklärung für 2020 wiederbekommen. Für mich ist der Sachverhalt damit "rund" und abgeschlossen.
In der Steuererklärung für das Jahr 2021 wurden mir diese 350 Euro wiederum von den unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben runtergerechnet. Damit verringert sich meine abziehbare Kirchensteuer im Jahr 2021 um die besagten 350 Euro. Aber warum? Ich habe doch in 2021 den vollen Betrag gezahlt. Ich verstehe nicht, warum das nicht voll abzugsfähig ist. Die Erstattung im letzten Jahr habe ich ja nur aufgrund zu viel gezahlter Beiträge erhalten.
Lohnt sich hier der Einspruch?
Vielen Dank für eine kurze Info und Aufklärung.
Grüße
Max
Kirchensteuer Erstattung
Re: Kirchensteuer Erstattung
Nein. Bei den Sonderausgaben sind Erstattungen wieder abzuziehen, da insoweit keine wirtschaftliche Belastung vorliegt.Lohnt sich hier der Einspruch?
Re: Kirchensteuer Erstattung
Hallo Tom,
alles klar, danke dir.
Grüße
Max
alles klar, danke dir.
Grüße
Max
Re: Kirchensteuer Erstattung
Hallo,
oder anders gesagt: In 2020 wurden (auch) die besagten 350 Euro als Sonderausgaben berücksichtigt. Und das muss korrigiert werden.
Stefan
oder anders gesagt: In 2020 wurden (auch) die besagten 350 Euro als Sonderausgaben berücksichtigt. Und das muss korrigiert werden.
Stefan