Hallo,
Meine Vermieterin erstellt die jährliche Betriebskostenabrechnung immer für die Monate Juli bis Juni des Folgejahres. => 01.07.2019-30.06.2020
Wie berechne ich den Betrag für die entsprechenden absetzbaren Positionen?
Kann ich den gesamten Zeitraum einfach für 2020 ansetzen?
Wenn nicht, müsste ich den alten Steuerbescheid durch das Finanzamt aktualisieren lassen? Das müsste ich dan quasi jedes Jahr aufs Neue machen.
Vielen Dank!
Jahresübergreifender Abrechnungszeitraum für Betriebs-/Nebenkostenabrechnung -> Welche Kosten sind absetzbar?
Re: Jahresübergreifender Abrechnungszeitraum für Betriebs-/Nebenkostenabrechnung -> Welche Kosten sind absetzbar?
Hallo,
als was willst du die Kosten denn absetzen?
Privat geht das nur im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (§35a EStG). Dort ist es ausdrücklich erlaubt, entweder das betreffende Jahr oder das Vorjahr abzusetzen (bei Juli bis Juni passt das ja sogar noch besser).
Wichtig ist nur, dass natürlich nichts doppelt erklärt wird (in zwei verschiedenen Jahren meine ich).
Oder bist du selbstständig und musst dafür die Werbungskosten ermitteln?
Stefan
als was willst du die Kosten denn absetzen?
Privat geht das nur im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (§35a EStG). Dort ist es ausdrücklich erlaubt, entweder das betreffende Jahr oder das Vorjahr abzusetzen (bei Juli bis Juni passt das ja sogar noch besser).
Wichtig ist nur, dass natürlich nichts doppelt erklärt wird (in zwei verschiedenen Jahren meine ich).
Oder bist du selbstständig und musst dafür die Werbungskosten ermitteln?
Stefan