Guten Tag,
falls jemand folgende Tätigkeiten bereits hat:
- Teilzeitbeschäftigung (steuerpflichtig)
- Minijob auf 450 EUR - Basis
und möchte zusätzlich noch für 125 bis 250 EUR putzen. Dieser Betrag wird über die Pflegekasse bezahlt und angemeldet.
Muss diese Einnahme beim Finanzamt angemeldet werden und entsprechend versteuert werden?
Danke für Eure Hilfe.
Gruss
Thomas
Steuerpflichtig bei Putzhilfe über Pflegekasse
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- Registriert: 1. Aug 2021, 10:17
Re: Steuerpflichtig bei Putzhilfe über Pflegekasse
Muss diese Einnahme beim Finanzamt angemeldet werden und entsprechend versteuert werden? Natürlich.