Guten Morgen Zusammen,
ich habe eine Anfrage bzgl. doppelter Haushaltsführung oder Fahrtkostenabrechnung.
Das Thema ist etwas komplizierter
Ich wohne aktuell im Keller vom Elternhaus meiner Eltern in Ort A. In Ort A ist auch meine Arbeitsstätte.
Seit Anfang des Jahres ist mein Hauptlebensmittelpunkt allerdings im 45 km entfernen Ort B da dort meine Freundin mit ihrem kleinen Kind wohnt.
Ich bin nur an Ort A gemeldet und nicht an Ort B, da meine Freundin noch von Ihrem Ex-Ehepartner Unterhalt bezieht, bis das Kind 3 Jahre alt ist, und dieser Unterhalt sonst gekürzt werden würde. Ich unterstütze Sie aber finanziell bei der Miete und bei den Haushaltskosten zu je 50%.
Nun meine Frage: gibt es hier eine Möglichkeit eine doppelte Haushaltsführung geltend zu machen, oder die Fahrtkosten irgendwie abzusetzen?
Über eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Peter
Doppelte Haushaltsführung / Fahrtkosten
Re: Doppelte Haushaltsführung / Fahrtkosten
Ich bin nur an Ort A gemeldet und nicht an Ort B, da meine Freundin noch von Ihrem Ex-Ehepartner Unterhalt bezieht, bis das Kind 3 Jahre alt ist, und dieser Unterhalt sonst gekürzt werden würde. Das klingt nicht gerade legal. Bringen Sie das in Ordnung, d. h., melden Sie sich nach B um - dann können Sie natürlich auch die Fahrtkosten absetzen, sofern Sie von da zur Arbeit fahren.