Handwerkerbonus
Handwerkerbonus
Das Finanzamt beteiligt sich ja bei Renovierung mit 20% an den in den Handwerker-Rechnungen ausgewiesenen Lohnkosten, bis zu einer Lohnsumme von 6000,00 Euro, einschl. MWSt. Voraussetzung ist Begleichung der Rechnungen mit Überweisung. Bei voller Ausschöpfung wäre die Beteiligung 1200,00 Euro.
Ich besitze aus früheren Zeiten ein Einfamilienhaus, das derzeit nicht bewohnt ist. Ich selbst wohne seit Jahren zusammen mit meiner Lebenspartnerin in deren Haus.
Nun möchte ich mein Einfamilienhaus, das derzeit nicht bewohnt ist renovieren lassen und nach der Renovierung meinen Sohn darin mietfrei wohnen lassen.
Bekomme ich vom Finanzamt den „Handwerkerbonus“ bis zu 1200,00 Euro, oder ist Selbstnutzung unabdingliche Voraussetzung für eine entsprechende Vergütung des Staates ?
Ich besitze aus früheren Zeiten ein Einfamilienhaus, das derzeit nicht bewohnt ist. Ich selbst wohne seit Jahren zusammen mit meiner Lebenspartnerin in deren Haus.
Nun möchte ich mein Einfamilienhaus, das derzeit nicht bewohnt ist renovieren lassen und nach der Renovierung meinen Sohn darin mietfrei wohnen lassen.
Bekomme ich vom Finanzamt den „Handwerkerbonus“ bis zu 1200,00 Euro, oder ist Selbstnutzung unabdingliche Voraussetzung für eine entsprechende Vergütung des Staates ?
Re: Handwerkerbonus
Es ist Ihr Eigentum und wird selbst genutzt durch die mietfreie Überlassung an ein Familienmitglied.
Schwieriger wäre es die Kosten zu 100% als Erhaltungsaufwendungen im Rahmen einer Vermietung an den Sohn durchzusetzen. Da müsste die Miete schon entsprechend hoch sein, um das Mietverhältnis anerkannt zu bekommen.
Schwieriger wäre es die Kosten zu 100% als Erhaltungsaufwendungen im Rahmen einer Vermietung an den Sohn durchzusetzen. Da müsste die Miete schon entsprechend hoch sein, um das Mietverhältnis anerkannt zu bekommen.
Re: Handwerkerbonus
Vielen Dank für Ihre Antwort. Demzufolge müsste das Finanzamt den Lohnanteil an den Renovierungs-Rechnungen für mein Anwesen für den Handwerkerbonus anerkennen, richtig ?
Kann man sagen, das mietfreie Überlassung an den Sohn einer Eigennutzung gleichzusetzen ist ?
Kann man sagen, das mietfreie Überlassung an den Sohn einer Eigennutzung gleichzusetzen ist ?
Re: Handwerkerbonus
Hallo,
Aber egal, mangels Haushalt geht da eh nichts.
Stefan
Ich sehe eigentlich nicht, das eine - vollständige - Überlassung an ein Familienmitglied eine Selbstnutzung im Sinne des §35a ist.Es ist Ihr Eigentum und wird selbst genutzt durch die mietfreie Überlassung an ein Familienmitglied.
Aber egal, mangels Haushalt geht da eh nichts.
Stefan
Re: Handwerkerbonus
Das ist wahrscheinlich eine Grauzone, eine direkte Selbstnutzung ist es wohl nicht
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- Beiträge: 2079
- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Handwerkerbonus
das ist keine Grauzone!
§ 35a mal durchlesen: eigener Haushalt liegt hier nicht vor - also keine Absetzung.
Lassen Sie den Sohn einziehen und er renoviert und bekommt dann 35a!
§ 35a mal durchlesen: eigener Haushalt liegt hier nicht vor - also keine Absetzung.
Lassen Sie den Sohn einziehen und er renoviert und bekommt dann 35a!