Hallo,
ich habe mir eine Einbauküche montieren lassen, Küche und Handwerker werden per Finanzierung bezahlt. Die Rechnung ist entsprechend aufgeschlüsselt, jedoch läuft die Finanzierung über eine Bank, die den Betrag entsprechend für mich gezahlt hat. Ich zahle jetzt lediglich monatliche Raten an die Bank. Überall liest man, dass man zwingend Rechnung und Überweisungsbeleg vorhalten muss, falls das Finanzamt nachfragt. Lässt sich das trotzdem irgendwie als haushaltsnahe Dienstleistung eintragen? Soll ich etwa bei der Bank anrufen und nach einer Kopie des Überweisungsbelegs fragen?
Handwerker per Finanzierung bezahlt; keine Überweisung
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Re: Handwerker per Finanzierung bezahlt; keine Überweisung
die Finanzierung gilt als unbare Zahlung - das ist das Entscheidende. Probleme könnte ggf. kommen, falls der Gesamtbetrag über mehrere Jahre finanziert ist und man evtl. verteilen müsste. Mein Tipp: alles im 1. Jahr angeben.
Lia
Lia