Ein Einzelunternehmer in der Schweiz mit Wohnsitz in Deutschland hat einen arbeitsunfähigen Bruder, für dessen Mietzahlungen er bald aufkommen muss.
Er möchte hierfür Geld zurücklegen. Kann er diese Rücklagen bereits geltend machen, weil sein Bruder aus seinem Wohneigentum aufgrund zwingender, gesundheitlicher Umstände kurzfristig ausziehen und eine Mietwohnung beziehen muss?
Zudem hat er eine Mutter, die ebenfalls aus Gesundheitlichen Gründen (lärmende Nachbarn) aus einem anderen Wohneigentum ausziehen muss. Jedoch sind die Mieten in der Stadt so hoch, daß ihr Sohn (der o.g. Einzelunternehmer) auch hierfür Rücklagen bilden muss bzw. in absehbarer Zeit voraussichtlich Mietzahlungen für seine Mutter übernehmen muss. Ist hier ebenfalls eine steuerliche Geltendmachung möglich?
Rücklagen für arbeitsunfähige Familienmitglieder steuerlich geltend machen?
Re: Rücklagen für arbeitsunfähige Familienmitglieder steuerlich geltend machen?
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taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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