Frage wegen doppelter Haushaltsführung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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keiko87
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Frage wegen doppelter Haushaltsführung

Beitrag von keiko87 »

Hallo,

ich habe vor knapp zwei Wochen meine erste Steuererklärung an das Finanzamt geschickt, vor allem aufgrund der Tatsache, dass ich wegen meines neuen Berufs ein kleines Apartment als Zweitwohnung miete, schien mir das dieses Jahr sinnvoll :)

Kurz nur als Hintergrund, ich bin Single und komme aus und wohne eigentlich in Osnabrück (dort geboren, zur Schule gegangen, Verwandte und Freunde alle dort), habe allerdings einen guten Job bei einer Firma in Kiel bekommen und darum dort eine kleine Nebenwohnung angemietet. Da ich ansonsten bis auf die Arbeit aber kaum Bezug zu Kiel habe und mein gesamtes soziales Umfeld in Osnabrück ist, pendle ich die meisten Wochenenden am Freitag nach der Arbeit mit dem Zug zurück nach Osnabrück und fahre am Sonntagabend wieder hoch nach Kiel oder manchmal nehme ich mir auch den Montag frei und fahre dann Montagabends.

Ich habe nun in der Steuererklärung die Miete für das Apartment in Kiel, die Einrichtungskosten sowie die Fahrtkosten angegeben, mit der Begründung, dass es sich um eine aufgrund der Arbeit in Kiel um eine arbeitsbedingte doppelte Haushaltsführung handelt, tägliches Pendeln wäre ja einfach viel zu weit, mein Lebensmittelpunkt ist aber aufgrund meines sozialen Umfelds weiterhin in Osnabrück (seit meiner Geburt eben hier).

Geschickt habe ich meine Steuererklärung nun an das Finanzamt in Osnabrück, von denen habe ich aber nun ein kurzes Schreiben bekommen, dass ich mich ja wegen der Arbeit mehr in Kiel aufhalten würde als in Osnabrück und darum das Finanzamt in Kiel für mich zuständig sei. Meine Unterlagen habe man darum dahin weitergeleitet.

Dazu hätte ich als Neuling in Sachen Steuererklärung mal ein paar kurze Fragen hier an die Experten 8-) Einmal wäre die grundsätzliche Frage, ob man dem widersprechen kann bzw. wonach sich das mit der Aufenthaltszeit überhaupt richtet. Geht man nur nach den Werktagen, bin ich wohl schon mehr in Kiel als in Osnabrück, rechnet man alle Wochenenden zusammen und dann noch die Urlaubstage, Feiertage, Brückentage, Gleitzeittage (wo ich nun fast immer in Osnabrück bin) dazu, komme ich so eher auf 50/50.

Weiterhin wäre sonst die Frage, ist das einfach so normal, dass dann erst mal das Finanzamt wo ich arbeite zuständig ist? Oder ist das vielleicht ein Zeichen, dass das Finanzamt es einem schwer machen möchte, die doppelte Haushaltsführung anzuerkennen? Gibt es da ggf. Argumente und/oder Dokumente, die ich schon vorbereiten könnte? Meine Hauptwohnung in Osnabrück bewohne ich ebenfalls alleine und habe hier zumindest die Stromrechnungen schon mal wieder rausgesucht und auch Festnetztelefon und Internetanschlüsse laufen hier auch neben denen in Kiel weiter und ich habe die Rechnungen dazu auch für alle Fälle nochmal rausgekramt ;)

Danke im Voraus und ansonsten schon mal ein schönes Wochenende :D
muemmel
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Re: Frage wegen doppelter Haushaltsführung

Beitrag von muemmel »

ist das einfach so normal, dass dann erst mal das Finanzamt wo ich arbeite zuständig ist? Zuständig ist das Finanzamt am Hauptwohnsitz. Nun lese ich da ja kein Wort von den Meldeverhältnissen, aber laut Bundesmeldegesetz ist der HWS da, wo man sich überwiegend aufhält (außer bei Verheirateten). Und da pflegt man, bei üblicherweise 220 Arbeitstagen im Jahr, natürlich den Arbeitsort anzunehmen.
Bei unkorrekten Meldeverhältnissen könnte dann auch der Verdacht aufkommen, Sie wollten sich der Zweitwohnsitzsteuer in Osnabrück entziehen...
keiko87
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Re: Frage wegen doppelter Haushaltsführung

Beitrag von keiko87 »

muemmel hat geschrieben: 2. Aug 2019, 16:51 ist das einfach so normal, dass dann erst mal das Finanzamt wo ich arbeite zuständig ist? Zuständig ist das Finanzamt am Hauptwohnsitz. Nun lese ich da ja kein Wort von den Meldeverhältnissen, aber laut Bundesmeldegesetz ist der HWS da, wo man sich überwiegend aufhält (außer bei Verheirateten). Und da pflegt man, bei üblicherweise 220 Arbeitstagen im Jahr, natürlich den Arbeitsort anzunehmen.
Bei unkorrekten Meldeverhältnissen könnte dann auch der Verdacht aufkommen, Sie wollten sich der Zweitwohnsitzsteuer in Osnabrück entziehen...
Ist zwar alles etwas off-topic und beantwortet nicht wirklich meine Frage aber bevor hier in irgendeiner Weise "Verdacht aufkommt":

- In Kiel habe ich mich direkt mit meinem kleinen Apartment als Nebenwohnung angemeldet und zahle dafür Zweitwohnungssteuer.
- Auch wenn ich mich vielleicht ein paar Tage länger in Kiel aufhalte als in Osnabrück empfinde ich über die Arbeit hinaus keinen wirklichen Bezug zu Kiel und kenne da privat nach wie vor niemanden. Nach meiner Recherche kann man in solchen Fällen auch einen Wohnsitz als Hauptwohnsitz angeben, wenn man sich dort eher nur an Wochenenden aufhält, es zählt der Lebensmittelpunkt und dabei geht es nicht nur darum, wo man arbeitet.

Über eine Beantwortung oder Meinungen zu meiner eigentlichen Frage würde ich mich noch freuen :)
schlauelia
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Re: Frage wegen doppelter Haushaltsführung

Beitrag von schlauelia »

Kiel ist ok für das FA! Immer dort, wo man sich überwiegend aufhält - egal ob Erst- oder Zweitwohnsitz.

Warten Sie doch einfach mal den Steuerbescheid aus Kiel ab! Welche emotionalen Bindungen Sie zu Kiel haben, ist steuerlich nicht relevant.

Lia
muemmel
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Re: Frage wegen doppelter Haushaltsführung

Beitrag von muemmel »

Nach meiner Recherche kann man in solchen Fällen auch einen Wohnsitz als Hauptwohnsitz angeben, wenn man sich dort eher nur an Wochenenden aufhält Und bei den Recherchen haben Sie dann auch mal das Bundesmeldegesetz, § 21(2), gelesen? Da steht nämlich recht eindeutig: Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.
keiko87
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Re: Frage wegen doppelter Haushaltsführung

Beitrag von keiko87 »

schlauelia hat geschrieben: 3. Aug 2019, 11:32 Kiel ist ok für das FA! Immer dort, wo man sich überwiegend aufhält - egal ob Erst- oder Zweitwohnsitz.

Warten Sie doch einfach mal den Steuerbescheid aus Kiel ab! Welche emotionalen Bindungen Sie zu Kiel haben, ist steuerlich nicht relevant.
OK, Danke, schon mal gut zu wissen, dass es kein schlechtes Zeichen sein muss, dass das FA Kiel das bearbeitet :)
Die (nicht vorhandene) emotionale Bindung zu Kiel bzw. eben die bei mir ganz klar bestehenden Bindungen zu Osnabrück sind aber soweit ich weiß schon in dem Sinne steuerlich relevant, da es ja darum geht, dass mein Lebensmittelpunkt weiterhin Osnabrück ist (dort geboren, zur Schule gegangen, Ausbildung dort abgelegt, alle nahen Verwandten leben dort und meine besten Freunde), und darum die doppelte Haushaltsführung nicht wegen eines Wochenendhäuschens als Hobby besteht, sondern es darum geht, mein mir wichtiges soziales Umfeld regelmäßig besuchen zu können.

Für mich wäre es mangels Erfahrungen mit Finanzämtern einfach wichtig vorab zu wissen, wie man sich hier nun am besten vorbereitet bzw. welche Dokumente man noch benötigen könnte.

muemmel hat geschrieben: 3. Aug 2019, 14:57 Nach meiner Recherche kann man in solchen Fällen auch einen Wohnsitz als Hauptwohnsitz angeben, wenn man sich dort eher nur an Wochenenden aufhält Und bei den Recherchen haben Sie dann auch mal das Bundesmeldegesetz, § 21(2), gelesen? Da steht nämlich recht eindeutig: Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.

Klar ist diese Regel erstmal eindeutig, doch gilt offenbar auch hier das Motto „keine Regel ohne Ausnahme“.

https://www.wohnung.com/ratgeber/274/haupt-und-nebenwohnsitz-rechtliche-regelungen

https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/ummelden/zweitwohnsitz-anmelden/hauptwohnsitz.html
Wer für seinen Arbeitgeber an einem anderen Ort arbeitet und sich dort eine Wohnung mietet oder kauft, dürfte sich zwar überwiegend an seinem Zweitwohnsitz aufhalten. Denn er arbeitet etwa von Montag bis Freitag, nutzt die Zweitwohnung während dieser Zeit täglich und fährt womöglich nur an einigen Wochenenden nach Hause.

Dennoch bleibt auch in diesem Fall der Erstwohnsitz der Hauptwohnsitz – so sieht es jedenfalls die Steuerrechtsprechung zum Thema doppelte Haushaltsführung. Das Stichwort lautet „Mittelpunkt der Lebensinteressen“: Dieser Mittelpunkt besteht dort, wo Familie, Verwandte, Freunde und Bekannte leben.
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