Hallo!
Ich habe folgende Frage, wenn ich meine 26 jährige Tochter auswärtig untergebracht monatlich durch Übernahme der Mietzahlungen unterstütze, kann ich das als außergewöhnliche Belastung ohne Kürzung der zumutbaren Belastung ansetzen.
Die Tochter hat Einkommen von mtl. 1.400 Euro, ist es korrekt, dass sich dies nicht steuerlich bei uns Eltern auswirkt, da der Verdienst zu hoch ist?
Danke für eine kurze Antwort und viele Grüße,
Antonie
Unterstützung Kind über 25 Jahre in Ausbildung
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Re: Unterstützung Kind über 25 Jahre in Ausbildung
ja, Anlage Unterhalt - Einkommen des Kindes muss gegengerechnet werden! Bei 1.400,-- mtl. kommt nichts raus - kann man also gleich weglassen!
Lia
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Re: Unterstützung Kind über 25 Jahre in Ausbildung
D.h. Der Verdienst ist zu hoch? Eine andere Möglichkeit gibt es nicht?
Danke!
Danke!
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