Hallo zusammen,
bisher habe ich meine Steuererklärung selbst gemacht und freiwillig, bin also nicht verpflichtet eine zu machen.
Im Jahr 2015 und 2016 habe ich Krankengeld erhalten. Leider habe ich meine Steuererklärung nicht regelmäßig gemacht.
Nun habe ich gelesen, dass ich beim Erhalt von Krankengeld dazu verpflichtet bin.
Ich frage mich, wenn ich die Steuererklärungen jetzt abgebe, ob ich Strafe zahlen muss. Weiterhin habe ich gelesen, dass ich eventuell wegen dem Progressionsvorbehalt noch Steuern nachzahlen muss.
Weiß da jemand Genaueres?
Vielen Dank im Voraus!
Krankengeld
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Re: Krankengeld
wenn Krankengeld über 410,--pro Jahr: Erklärung erforderlich!
Bisher hat Fa nichts angefordert??? Fristen für 2015/2016 sind längst vorbei.
"Strafen" gibt es wohl nicht, aber ggf. Nachzahlungen mit Zinsen... Erstmal ausrechnen, ob Nachzahlungen rauskommen!
Lia
Bisher hat Fa nichts angefordert??? Fristen für 2015/2016 sind längst vorbei.
"Strafen" gibt es wohl nicht, aber ggf. Nachzahlungen mit Zinsen... Erstmal ausrechnen, ob Nachzahlungen rauskommen!
Lia
Re: Krankengeld
Danke für die Antwort, Lia.
Das Finanzamt hat bisher nichts angefordert.
Das Finanzamt hat bisher nichts angefordert.