Arbeitszimmer in Telearbeit, Selbstständigkeit und Fernstudium?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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JBecker2
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Registriert: 26. Dez 2018, 18:28

Arbeitszimmer in Telearbeit, Selbstständigkeit und Fernstudium?

Beitrag von JBecker2 »

Guten Tag,

ich arbeite gerade an meiner Steuererklärung für dieses Jahr. Nun bin ich im Februar umgezogen und habe endlich ein richtiges Arbeitszimmer, welches ich auch gerne steuerlich geltend machen möchte. Ich habe mich bereits informiert, jedoch sind mir noch einige Punkte offen.

Zu meiner Situation: Ich arbeite als Arbeitnehmerin seit Juli auch 2 Tage/Wo. an meinem Telearbeitsplatz (vertraglich vereinbart) im Homeoffice, nebenbei bin ich seit Februar freiberuflich tätig (Aufträge außerhalb, Orga/Rechnungen etc. im Homeoffice), außerdem mache ich seit längerem ein Fernstudium (nicht meine Erstausbildung). Was kann Ich nun zu welchen Anteilen absetzen?

Die Voraussetzungen eines Arbeitszimmers erfülle ich.
a) Die Tätigkeiten müsste ich wohl prozentual aufteilen, z.B. 5% Selbstständig, 47,5% Telearbeit, 47,5% Studium. Oder muss ich an diesem Punkt bereits die unterschiedlichen Zeitpunkte miteinrechnen? Woran kann ich mich bei der prozentualen Einteilung orientieren?

b) Die Voraussetzungen für die Absetzbarkeit des Telearbeitsplatzes erfülle ich wohl leider nicht, da ich weniger als 3 Tage im Homeoffice bin, einen alternativen Arbeitsplatz beim AG hätte und keine Tätigkeiten mache, die ich nicht auch im Büro machen könnte, richtig?

c) Kann ich die freiberuflichen Aufgaben im Arbeitszimmer absetzen? Wären dies Werbungskosten oder Betriebsausgaben? Wenn es Betriebsausgaben sind: Wie mache ich das wenn ich unter die Kleinunternehmerregelung falle und eh keine Umsatzsteuern zahle?

d) Das mit dem Fernstudium müsste möglich sein, soweit ich mich informiert habe. D.h. für den prozentualen Anteil müsste ich Kosten für Miete, Nebenkosten, Internet etc. absetzen können, richtig?

e) Wie setze ich die Kosten für Möbel ab? Die kann ich doch in jedem Fall für alle 3 Fälle absetzen, richtig? Die Kosten liege bei ca. 350€ brutto, also könnte ich sie in einem Jahr absetzen. Kann ich dann die vollen 350€ als Kosten für berufliche Weiterbildung/Studium absetzen oder muss ich das auch aufteilen und prozentual auf die 3 Bereiche aufteilen?

Es wäre toll wenn Jemand Antworten/Verweise auf eine oder mehrere meiner Fragen hätte. Vielen Dank!
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Arbeitszimmer in Telearbeit, Selbstständigkeit und Fernstudium?

Beitrag von muemmel »

Wären dies Werbungskosten oder Betriebsausgaben? Freiberufler haben keine Werbungskosten.
Wenn es Betriebsausgaben sind: Wie mache ich das wenn ich unter die Kleinunternehmerregelung falle und eh keine Umsatzsteuern zahle? Indem Sie es an der richtigen Stelle in die EÜR schreiben. Was das mit der KU-Regelung zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht - Betriebsausgaben mindern den Gewinn und damit die Einkommensteuer. Diese wird auch von Kleinunternehmern gezahlt...
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