Hallo,
ich bin letztes Jahr 25 geworden und befinde mich noch im Studium + lebe bei meinen Eltern. In der Steuererklärung meiner Eltern haben wir meinen Unterhalt als außergewöhnliche Belastungen angegeben. Dafür haben wir den Höchstbetrag anteilig auf die Monate nach meinem 25. Geburtstag verteilt. Nun möchte das Finanzamt den angegebenen Betrag nachgewiesen haben. Ich habe mich eingelesen und so wie ich das verstehe, braucht man keinen Nachweis. Hat jemand Erfahrungen mit diesem Thema? Was für einen Nachweis könnte genügen?
Unterhalt an studierendes Kind
Re: Unterhalt an studierendes Kind
Ich würde wohl zunächst als Antwort - ggf. telefonisch - nur darauf hinweisen, dass die unterhaltsberechtigte Person (du) im Haushalt der Steuerpflichtigen (Eltern) lebt - möglicherweise wurde das hier schlicht übersehen - und dass gem. R 33a. 1 Abs. 1 davon auszugehen ist, dass den Steuerpflichtigen dafür Unterhaltsaufwendungen in Höhe des Höchstbetrags erwachsen.
Wenn dann immer noch auf einen Nachweis bestanden wird, würde ich nach dem Grund hierfür fragen und dann entsprechend reagieren.
Wenn dann immer noch auf einen Nachweis bestanden wird, würde ich nach dem Grund hierfür fragen und dann entsprechend reagieren.