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Hilfe beim Einspruch

Verfasst: 27. Aug 2018, 16:54
von blacktigra
Hallo zusammen,

vor einiger Zeit habe ich hier im Forum Hilfe für meine Steuerklärung 2017 gesucht.

Im Konkreten ging es darum wie ich meine Kosten für meine Zahnspange (~7.000€) und die damit verbundenen Kreditzinsen anrechnen lassen kann.

Da ich erwachsen bin (38), wurden die Behandlungskosten leider nicht von der Krankenkasse übernommen. Es war aber medizinisch notwendig und keine "Schönheitskorrektur"-dies sei noch erwähnt.

Nun hat das Finanzamt ohne Angabe von Gründen die Kosten allesamt nicht berücksichtigt.

Was kann ich nun tun? Ich dachte eigentlich, dass die Akzeptanz kein Problem darstellen sollte!?

Wie muss ein Einspruch erfolgen und was kann ich tun, damit die Kosten eventuell doch noch anerkannt werden?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe!

Beste Grüße
Dennis

Re: Hilfe beim Einspruch

Verfasst: 27. Aug 2018, 17:41
von schlauelia
erstmal nachfragen nach dem Grund - oder mal in den Erläuterungen lesen, oft steht da etwas versteckt die Begründung.

Wurden nur die Beträge, die 2017 tatsächlich gezahlt wurden angegeben? Oft ist das Einkommen zu hoch, so dass die für a.o. Belastung erforderliche Höhe nicht errreicht wird.

Re: Hilfe beim Einspruch

Verfasst: 28. Aug 2018, 09:58
von blacktigra
Hallo schlauelia,

vielen Dank für Deine Antwort.

In den Bemerkungen steht nur etwas zu meiner abgelehnten OP-Rechnung (nichts mit dem Kiefer zu tun), weil ich für diese nur eine Arztbescheinigung und kein amtsärztliches Guthaben vorgelegt habe. Zu der Kieferorthopädischen Behandlung steht nichts - werde Deinen Tipp folgen und dies bei denen erfragen.

Zu Deiner Frage: Ich habe mir damals einen Kredit aufgenommen, damit ich die gesamte Behandlung im Vorraus bezahlen kann, da mir dann ein Skonto eingeräumt wurde. Ich habe den rabattierten, tatsächlich bezahlten Preis angesetzt.

Die Behandlungskosten waren ~7.000€ und mein Jahresgehalt sind ~43.000€.

LG
Dennis

Re: Hilfe beim Einspruch

Verfasst: 28. Aug 2018, 12:57
von muemmel
Die Behandlungskosten waren ~7.000€ und mein Jahresgehalt sind ~43.000€. Daran kann es nicht liegen - die zumutbare Belastung betrüge im worst case (Single, kinderlos) etwa 2.400 Euro.

Re: Hilfe beim Einspruch

Verfasst: 28. Aug 2018, 14:55
von blacktigra
Hallo muemmel,

danke, dass hätte mich aber auch verwundert :D

LG Dennis

Re: Hilfe beim Einspruch

Verfasst: 12. Sep 2018, 10:29
von blacktigra
Hallo zusammen,

ich hatte nun die Möglichkeit mit dem Finanzamt zu sprechen.

Die Kosten wurden nicht anerkannt, weil ich kein amtsärztliches Gutachten vorgelegt hätte.
Nun die Frage an Euch - ist das so korrekt oder anfechtbar?

Ich meine, ich ging zum Arzt, ich wurde genau untersucht, darüber gibt es ein Protokoll, aus dem ersichtlich ist, dass es medizinisch notwendig ist und keine „Schönheits-OP“.

Es wird auch verlangt, dass das Gutachten vor der Behandlung datiert ist!?

Danke nochmals an Euch für Hilfe.

Liebe Grüße
Dennis

Re: Hilfe beim Einspruch

Verfasst: 12. Sep 2018, 11:28
von schlauelia
das FA verlangt also einen qualifizierten Nachweis nach § 64 Abs. 1 Nr. 2 ( Nr. 1 wäre ein einfacher Nachweis) EStDV 2000 . mE ist bei Zahnbehandlungen ein einfacher Nachweis die Regel - nochmal versuchen - bei Ablehnung eine rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen - dann mit Stb überlegen, durchrechnen, ob Klage lohnt!

Lia

Re: Hilfe beim Einspruch

Verfasst: 12. Sep 2018, 11:51
von blacktigra
Hallo Lia,

noch einen Nachtrag, weil ich nicht locker gelassen habe und nochmals mit dem Sachbearbeiter telefoniert habe und wissen wollte auf welche Vorschrift er sich bezieht.

Zitat: es gäbe keine konkrete Vorschrift...es würde aufgrund einer Verwaltungsübung so gehandhabt!?

Jetzt verstehe ich wirklich nur noch Bahnhof ;)

Liebe Grüße
Dennis

Re: Hilfe beim Einspruch

Verfasst: 12. Sep 2018, 12:16
von schlauelia
Verwaltungsübung?? geben sie ihm doch mal die Angabe "...EStDV" wie in meiner Antwort eben!

Und berichten Sie wieder - Gruß Lia

Re: Hilfe beim Einspruch

Verfasst: 12. Sep 2018, 13:40
von blacktigra
Hallo Lia,

ich werde Ihre Tipps beherzigen und einen Einspruch unter Angabe des §64 formulieren.

Um die medizinische Notwendigkeit zu belegen, werde ich noch den Behandlunsplan beifügen.

Ich melde mich dann nochmals und gebe feedback.

Vielen Dank für Ihren tollen Service!!

Beste Grüße und einen schönen Tag.
Dennis

Re: Hilfe beim Einspruch

Verfasst: 1. Nov 2018, 13:03
von blacktigra
Hallo zusammen,

der Einspruch hat gewirkt - die Kosten wurden nun doch anerkannt und ich habe eine Nachzahlung erhalten!

Bin sehr erleichtert und Euch sehr dankbar für Euren Rat!!

DANKE

Liebe Grüße
Dennis

Re: Hilfe beim Einspruch

Verfasst: 1. Nov 2018, 14:34
von schlauelia
das ist toll - und schön, dass Sie sich nochmal gemeldet haben, dann hatte doch alles einen guten Erfolg und jeder ( außer dem FA) freut sich!

Re: Hilfe beim Einspruch

Verfasst: 1. Nov 2018, 16:15
von muemmel
Glückwunsch auch von mir!